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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gründung GBR und Wirtschaftsausschuss

O
OnkelBenz
Okt 2018 bearbeitet

Hallo,

wegen relativ komplizierter Firmenstruktur sind wir unsicher über die Gründung eines GBR nach §47 BetrVG.

Wir haben folgende Firmenstruktur: Eine Holding-GmbH ist Eigner von verschiedenen Firmen (A,B,C,D,E) Die Firma F ist 100% Tochter von B. Einen Betriebsrat gibt es nur in C und F. 50% aller Mitarbeiter der Holding sind bei E angestellt. Ist von C und F ein GBR zu gründen? Wenn ja, hat der vom GBR zu bestellende Wirtschaftsausschuss Anspruch auf alle Geschäftsdaten der Holding?

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Community-Antworten (1)

H
hansimglueck

30.09.2018 um 09:13 Uhr

Wenn es sich um Betriebe eines Unternehmens handelt, müssen die einen GBR gründen. Wenn es eigene Unternehmen sind einen KBR. Macht doch mal von eurem Unformationsanspruch gebrauch und fragt den AG nach den genauen Strukturen.

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