Gründung GBR und Wirtschaftsausschuss
Hallo,
wegen relativ komplizierter Firmenstruktur sind wir unsicher über die Gründung eines GBR nach §47 BetrVG.
Wir haben folgende Firmenstruktur: Eine Holding-GmbH ist Eigner von verschiedenen Firmen (A,B,C,D,E) Die Firma F ist 100% Tochter von B. Einen Betriebsrat gibt es nur in C und F. 50% aller Mitarbeiter der Holding sind bei E angestellt. Ist von C und F ein GBR zu gründen? Wenn ja, hat der vom GBR zu bestellende Wirtschaftsausschuss Anspruch auf alle Geschäftsdaten der Holding?
Community-Antworten (1)
30.09.2018 um 09:13 Uhr
Wenn es sich um Betriebe eines Unternehmens handelt, müssen die einen GBR gründen. Wenn es eigene Unternehmen sind einen KBR. Macht doch mal von eurem Unformationsanspruch gebrauch und fragt den AG nach den genauen Strukturen.
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