Hallo,

wegen relativ komplizierter Firmenstruktur sind wir unsicher über die Gründung eines GBR nach §47 BetrVG.

Wir haben folgende Firmenstruktur:
Eine Holding-GmbH ist Eigner von verschiedenen Firmen (A,B,C,D,E)
Die Firma F ist 100% Tochter von B.
Einen Betriebsrat gibt es nur in C und F.
50% aller Mitarbeiter der Holding sind bei E angestellt.
Ist von C und F ein GBR zu gründen?
Wenn ja, hat der vom GBR zu bestellende Wirtschaftsausschuss Anspruch auf alle Geschäftsdaten der Holding?