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Enfällt alter Urlaub wegen Krankheit ?

C
Conny
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Eine Kollegin war von November 05 bis 31.07.06 erkrankt. Sie hat von 2005 noch 7 Tage Urlaub. Heute erfuhr sie das ihr der Urlaub gestrichen worden ist. Bis jetzt konnten wir alten Urlaub immer bis ins nächste Jahr mitnehmen. Jetzt ist es so bei uns lt. PDL, das seit 3 Jahren das nicht mehr gebe. Kein Mitteilung an die Mitarbeiter ist jemals erfolgt. Meine Frage: Ist das rechtens das der Urlaub von meiner Kollegin verfällt?

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Community-Antworten (1)

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Peter

25.09.2006 um 19:55 Uhr

Der Urlaub muss dann bis spätestens Ende März des folgenden Kalenderjahres genommen werden. (§ 7 III 3 BUrlG)

Nach dem 31.03. des Folgejahres verfällt der Urlaub auch dann, wenn er (z.B. wegen Krankheit) bis dahin nicht genommen werden konnte.

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