Hat mein Arbeitgeber Recht,oder muss er mich (JAV-Vors.)trotzdem übernehem?
hallo, bin Vorsitzende der JAV bei uns im Unternehmen,beende jetzt meine Ausbildung, meine Amtszeit endet im Oktober 2007! mein Arbeitgeber hat gesagt er wird mich trotz Kündigungsschutz aufgrund von mägelndem Umsatz in nicht übernehmen,außerdem wird er weitere Mitarbeiter entlassen müssen so das mein Anpruch auf Übernahme enfällt!
Community-Antworten (4)
03.05.2007 um 12:00 Uhr
Hallo JAV-V,
ich würde an deiner Stelle auf alle Fälle einen Antrag auf Weiterbeschäftigung nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses nach § 78a BetrVG schriftlich innerhalb von 3 MOnaten vor Beendigung der Ausbildung, spätestens am letzen Tag des Ausbildungsverhältnisses stellen. Somit entsteht automatisch ein unbefristetes Vollzeitarbeitsverhältnis.
Dein Arbeitgeber muss dann vom Arbeitsgericht spätestens bis zum Ablauf von 2 Wochen nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses beantragen
- festzustellen, dass ein Arbietsverhältnis nicht begründet wird, oder
- das bereits nach Abs. 2 oder 3 begründetes Arbietsverhätlnis aufzulösen.
Dann entscheidet das Arbeitsgericht.
Also sofort das Schreiben aufsetzen und abgeben. Sollten die Angaben deines Arbeitgebers stimmen und das Arbeitsgericht gibt ihm Recht, hast Du zumindest alle Möglichkeiten ausgeschöpft.
MfG Angi1
03.05.2007 um 12:08 Uhr
hallo angi 1, danke erstmal für deine antworten, also wir haben insgesamt 5 azubis u. 2 die jetzt im August anfangen! mein AG übernimmt aber von meinem jahrgang keinen... darum die frage wenn er jetzt in diesem Jahrgang keinen übernimmt, hab ich trotzdem nen anspruch auf übernahme???
03.05.2007 um 12:29 Uhr
Du hast einen Anspruch auf Übernahme, sofern der AG einen Arbeitsplatz zur Verfügung hat, muss aber nicht zwingend der Arbeitsplatz sein, an dem du jetzt tätig bist. Falls er keinen Arbeitsplatz frei hat, muss er auch keinen schaffen.
03.05.2007 um 14:46 Uhr
Hallo JAV-V,
der besondere Schutz des § 78a BetrVG steht dir als JAV zu. Wenn die Angaben deines AG stimmen, wird ihm das Gericht Recht geben, aber es kann auch anderst ausgehen. Also stelle deinen Antrag auf Weiterbeschäftigung. Den Rest erledigt das Gericht.
Viel Glück
Angi1
Verwandte Themen
Was tun wenn die Zusammenarbeit mit dem BR nicht funktioniert?
ÄlterHallo ich habe mal einige Fragen, seit 2004 bin ich Vorsitzende der JAV. Bisher lief die Zusammenarbeit super mit unserem BR, leider verstehe ich nun seit einem halben Jahr die Welt nicht mehr. Ich
JAV-Vors./BR- Wahl - Wann muss er als JAV Vors. zurücktreten?
ÄlterHallo Ihr Lieben, eine Frage an Euch. Gibt es eine Frist, wenn ein JAV Vors. noch im Amt ist, aber sich zu BR- Wahl aufstellen lassen will. Wann muss er als JAV Vors. zurücktreten? Danke für Eure
Datenschutzlücken im BR
ÄlterHallo liebe Leser, habe eine Frage an Euch, die mir schon seit gut 14 Tagen auf der Seele brennt. Bei uns im Betrieb darf die JAV bei den Betriebsratssitzungen teilnehmen und erfährt daher auch
Absage JAV-Wahl
ÄlterHallo, ich habe folgende Probleme: Wir haben im März den neuen Betriebsrat gewählt. Zur Wahl hatten sich auch 2 JAV- Mitglieder aufgestellt. Ein JAv- Mitglied war bereits zur konstituierenden Sitz
Amtszeit, Wahl & Aufgaben der JAV bei verpasster Frist der Neuwahl
ÄlterHallo zusammen, folgende Situation: das Wahlergebnis der momentan amtierenden JAV wurde am 03.04.2019 bekanntgegeben. Bisher (Stand: 24.11.2020) wurde weder ein Wahlvorstand gebildet noch Sonstiges un