Erstellt am 29.09.2018 um 08:01 Uhr von kratzbürste
Wer will denn die Sitzung?
Wenn es neue Informationen gibt, muss auch eine Sitzung statt finden.
Aus deinen Zeilen kann man zu den Schluss kommen, dass eure Zustimmungsverweigerung auf wackligen Füßen steht.
Erstellt am 29.09.2018 um 13:32 Uhr von Spinning
Danke für die schnelle Info. Meiner Meinung nach könnte das nur der AG wollen. Wir hatten diesen Mittwoch den Beschluss gefasst.
Erstellt am 29.09.2018 um 15:07 Uhr von alter Mann
Oder der BRV brütet über Eurem Beschluss, merkt, dass Ihr da gerade Unsinn verzapft und will einen neuen Beschluss, weil der BR sich mit dem alten lächerlich macht. Was sollte er sonst machen als zu einer neuen Sitzung einzuladen?
Spinning:
1. Sollte der Kollege nun gekündigt werden oder wäre der Vertrag ausgelaufen?
2. Hat der BR nicht zugestimmt (im Sinne von nichts gemacht) oder hat er beschlossen, die Zustimmung zu verweigern?
3. Wenn Ihr die Zustimmung zu einer Einstellung (das wäre das hier vermutlich) verweigert, braucht Ihr Gründe nach § 99. Stört der Kollege den Betriebsfrieden? Gefährdet er andere Kollegen? Dann wäre das ein Grund.
Oder passt Euch die Nase nicht? Seid Ihr mit der Arbeitsleistung unzufrieden? Dann ist das nie und nimmer ein stichhaltiger Grund nach § 99.
Erstellt am 29.09.2018 um 18:09 Uhr von spinning
Danke für die schnelle Info. Meiner Meinung nach könnte das nur der AG wollen. Wir hatten diesen Mittwoch den Beschluss gefasst. Der Vertrag würde zum 30.09. auslaufen. Wir haben der Weiterbeschäftigung nicht zugestimmt. Gründe nach § 99 sind vorhanden. Meine Frage dazu: Ist es rechtens das der BR-Vorsitzende diesbezüglich eine Sondersitzung einberufen kann?
Erstellt am 29.09.2018 um 20:46 Uhr von nicoline
*Meiner Meinung nach könnte das nur der AG wollen.*
*Abmahnung soll wohl auch ausgesprochen werden. *
Meine Meinung ..... könnte ..... soll wohl ==> alles keine Fakten, was soll man daruf antworten?!
*Der Vertrag würde zum 30.09. auslaufen.*
Wenn ein befristeter Vertrag ausläuft, handelt es sich nicht um eine Kündigung!
Wie fit seid ihr im BetrVG???
*Ist es rechtens das der BR-Vorsitzende diesbezüglich eine Sondersitzung einberufen kann?*
Ja, das ist rechtens! Das BetrVG kennt keine Sondersitzungen!
Gesetzestext:
§ 29 Einberufung der Sitzungen
2) Die weiteren Sitzungen (nach der konstituierenden Sitzung) beruft der Vorsitzende des Betriebsrats ein. Er setzt die Tagesordnung fest und leitet die Verhandlung. Der Vorsitzende hat die Mitglieder des Betriebsrats zu den Sitzungen rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung zu laden.
Erstellt am 29.09.2018 um 21:04 Uhr von alter Mann
Gut. Nehmen wir mal an, der AG will, dass der BR eine zusätzliche Sitzung macht und darin seinen Widerstand gegen die Weiterbeschäftigung aufgibt.
Das ist nicht verwerflich.
Normalerweise wird ein AG eine solche Bitte mit Argumenten unterfüttern.
Dann ist es auch nicht verwerflich, wenn der BRV eine neue Sitzung einberuft, um im Licht dieser Argumente den Beschluss neu zu diskutieren.