Sozialplan und Datenschutz
Hallo zusammen,
-
Für Aufstellung eines Sozialplans müss bestimmte Gründe geben, z.B. evtl. anstehende Entlassungen? Oder Kann BR von mir aus jährlich für sich dieses Plan aufstellen?
-
Darf GF ohne weiteres die Einzelverbindungsnachweise von Firmenhandy unter die Lupe nehmen ?
Community-Antworten (10)
25.09.2006 um 13:50 Uhr
@salvatore, zu 1.) du beantwortest deine Frage doch selbst! Der BR alleine kann sowieso keinen Sozialplan aufstellen. Warum wollt ihr "von mir aus jährlich" einen Sozialplan?
zu 2.) aber hallo! Der AG muss die Rechnung schließlich auch bezahlen!
25.09.2006 um 14:18 Uhr
zu 2) Das ganze ist eine Mitbestimmungspflichtige Angelegenheit nach § 87 Abs. 1 Nr. 6
25.09.2006 um 14:26 Uhr
@Mona-Lisa,
-
Sorry ich meinte Sozialauswahl !
-
Die betroffene AN dürfen privat damit telefonieren ABER müssen sie auf EVN ihre private Gespräche kennzeichnen und auch bezahlen !!
25.09.2006 um 20:45 Uhr
@salvatore, 1.) warum wollt ihr für "eventuell eintreffende Entlassungen" eine Sozialauswahl aufstellen? Sollte eine Entlassungswelle angekündigt werden, kommt es immer noch auf die jeweilige Situation an..... Was ist der wirkliche Hintergrund?
2.) Gerade wenn ihr das Firmenhandy privat nutzen könnt, und auf dem EVN kennzeichnet, kann der AG das überprüfen.
25.09.2006 um 22:27 Uhr
" Darf GF ohne weiteres die Einzelverbindungsnachweise von Firmenhandy unter die Lupe nehmen ?"
salvatore, wie stark und in welchen Fällen soll denn die Lupe vergrössern?
Hat der AG die private Nutzung eines Firmenhandys gestattet, ist er Diensteanbieter im Sinne des §3 Nr.6 TKG. Grundsätzlich ist z.B. der §88 TKG (Fernmeldegeheimnis) zu beachten.
Eine genaue Kontrolle der Verbindungsdaten (EVN) sollte daher nur bei Verdacht auf Missbrauch erlaubt sein, siehe §100 Abs. 3 TKG.
Falls nicht vorhanden, sollte zwingend eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden!
26.09.2006 um 17:46 Uhr
@ Monalisa,
-
AG dorht mit betriebsbedingte Kündigung 1
-
Erst wird überprüft und dann gekennzeichnet, wie ich erfahtren habe !
27.09.2006 um 00:30 Uhr
Ein vernünftiger BR prüft und moniert die Sozualauswahl, er macht sie aber nicht!
27.09.2006 um 00:41 Uhr
@Fayence Würde nicht eher eine vernünftige BV helfen? Zumal ich nicht glaube, dass der AG seine eigenen Handy-Rechnungen nicht kontrollieren kann und darf. Ausserdem fände ich so eine schwammige Erklärung des AG - "dürfen privat damit telefonieren - viel zu "risikoreich"!
27.09.2006 um 00:41 Uhr
Huhu! Wobei der AG seine Drohung doch erst einmal wahr machen müsste!
27.09.2006 um 00:44 Uhr
Lieber Kölner,
siehe 47847! ;-))
"Falls nicht vorhanden, sollte zwingend eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden!"
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
EILT !!! Sozialplan und leitende Angestellte
Älterhallo, bei uns im unternehmen wird derzeit ein sozialplan verhandelt. es gibt etwa 10 mitarbeitr, die der arbeitgeber als leitender angestellter definiert hatte, die jedoch in wirklichkeit keine leite
Sozialplan - rechtlich möglich, dass dieser Sozialplan einseitig verlängert wird?
ÄlterHallo, unser Unternehmen wurde 2003 von 3 Standorten in 1 Standort zusammengefaßt (2 Standorte wurden unmittelbar verlagert und der 3. folgte später) und auf der "grünen Wiese" ein neues Werk erricht
Gibt es eine 6-Monate-Frist für Sozialplan?
ÄlterIn unserem Betrieb wird folgendes verbreitet: 1) Eigentlich sollten 40 Leute "betriebsbedingt" entlassen werden. Aber dann hätte man einen neuen Sozialplan erstellen müssen. Um das zu vermeiden, ha
Firma verweigert berechtigten Sozialplan/Interessensausgleich - Welches Recht hat der BR?
ÄlterHallo zusammen. Mich würde interessieren, wie es weitergeht, wenn unsere Firma einen sozialplan/Interessensausgleich weiter blockiert sprich ablehnt! Wir haben 150 Mitarbeiter, und es werden 40 dav