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Sozialplan und Datenschutz

S
salvatore
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

  1. Für Aufstellung eines Sozialplans müss bestimmte Gründe geben, z.B. evtl. anstehende Entlassungen? Oder Kann BR von mir aus jährlich für sich dieses Plan aufstellen?

  2. Darf GF ohne weiteres die Einzelverbindungsnachweise von Firmenhandy unter die Lupe nehmen ?

4.744010

Community-Antworten (10)

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Mona-Lisa

25.09.2006 um 13:50 Uhr

@salvatore, zu 1.) du beantwortest deine Frage doch selbst! Der BR alleine kann sowieso keinen Sozialplan aufstellen. Warum wollt ihr "von mir aus jährlich" einen Sozialplan?

zu 2.) aber hallo! Der AG muss die Rechnung schließlich auch bezahlen!

S
spider

25.09.2006 um 14:18 Uhr

zu 2) Das ganze ist eine Mitbestimmungspflichtige Angelegenheit nach § 87 Abs. 1 Nr. 6

S
salvatore

25.09.2006 um 14:26 Uhr

@Mona-Lisa,

  1. Sorry ich meinte Sozialauswahl !

  2. Die betroffene AN dürfen privat damit telefonieren ABER müssen sie auf EVN ihre private Gespräche kennzeichnen und auch bezahlen !!

M
Mona-Lisa

25.09.2006 um 20:45 Uhr

@salvatore, 1.) warum wollt ihr für "eventuell eintreffende Entlassungen" eine Sozialauswahl aufstellen? Sollte eine Entlassungswelle angekündigt werden, kommt es immer noch auf die jeweilige Situation an..... Was ist der wirkliche Hintergrund?

2.) Gerade wenn ihr das Firmenhandy privat nutzen könnt, und auf dem EVN kennzeichnet, kann der AG das überprüfen.

F
Fayence

25.09.2006 um 22:27 Uhr

" Darf GF ohne weiteres die Einzelverbindungsnachweise von Firmenhandy unter die Lupe nehmen ?"

salvatore, wie stark und in welchen Fällen soll denn die Lupe vergrössern?

Hat der AG die private Nutzung eines Firmenhandys gestattet, ist er Diensteanbieter im Sinne des §3 Nr.6 TKG. Grundsätzlich ist z.B. der §88 TKG (Fernmeldegeheimnis) zu beachten.

Eine genaue Kontrolle der Verbindungsdaten (EVN) sollte daher nur bei Verdacht auf Missbrauch erlaubt sein, siehe §100 Abs. 3 TKG.

Falls nicht vorhanden, sollte zwingend eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden!

S
salvatore

26.09.2006 um 17:46 Uhr

@ Monalisa,

  1. AG dorht mit betriebsbedingte Kündigung 1

  2. Erst wird überprüft und dann gekennzeichnet, wie ich erfahtren habe !

RI
Ramses II

27.09.2006 um 00:30 Uhr

Ein vernünftiger BR prüft und moniert die Sozualauswahl, er macht sie aber nicht!

K
Kölner

27.09.2006 um 00:41 Uhr

@Fayence Würde nicht eher eine vernünftige BV helfen? Zumal ich nicht glaube, dass der AG seine eigenen Handy-Rechnungen nicht kontrollieren kann und darf. Ausserdem fände ich so eine schwammige Erklärung des AG - "dürfen privat damit telefonieren - viel zu "risikoreich"!

F
Fayence

27.09.2006 um 00:41 Uhr

Huhu! Wobei der AG seine Drohung doch erst einmal wahr machen müsste!

F
Fayence

27.09.2006 um 00:44 Uhr

Lieber Kölner,

siehe 47847! ;-))

"Falls nicht vorhanden, sollte zwingend eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden!"

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