befristete Zustimmung
Hallo
Wenn der Betriebsrat zu einer zustimmungspflichtigen Angelegenheit mit einer Jahresfrist zugestimmt hat, kann diese Zustimmung immer wieder um ein Jahr verlängert werden, ohne dass irgendwann eine unbegrenzte Zustimmung erfolgen muss?
Community-Antworten (1)
29.09.2006 um 23:16 Uhr
@Betriebsrätler Kannst Du konkreter werden? Es könnte ja schließlich sein, dass so eine befristete Zustimmung gar nicht möglich war...
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