Erstellt am 24.09.2006 um 15:32 Uhr von Heini
Für ein zeitweilig verhindertes BR Mitglied ist immer ein Ersatzmitglied zu laden.
Diese gesetzliche Vorgabe kann weder durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Absprache geändert werden.
Erstellt am 24.09.2006 um 15:34 Uhr von Fayence
metallo,
eine BV kann eine vom §38 BetrVG abweichende Anzahl Freistellungen regeln!
Was definitiv nicht ausgeschlossen werden darf, ist der Ausschluss von Ersatzmitgliedern im Fall der Verhinderung eines ordentlichen BRMs.
Ist bei Euch eine solche BV durch BRV und AG unterschrieben worden?