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Ersatzmitglieder per BV geregelt - ist das zulässig ?

M
metallo
Feb 2019 bearbeitet

Ist es rechtens, dass durch eine Regelung in einer Betriebsvereinbarung z.B. mehr Freistellungen von BR-Mitgliedern geregelt wird und damit gleichzeitig der § 25 (1) Satz 2 ausgehebelt wird? d.h. durch eine höhere Anzahl von Freigestellten BR-Mitgliedern rücken keine Ersatzmitglieder für zeitweilig verhinderte Mitglieder in den BR nach? Wenn eine solche BV vereinbart worden ist, was kann ich tun? Wie kann ich dagegen vorgehen?

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Community-Antworten (2)

H
Heini

24.09.2006 um 17:32 Uhr

Für ein zeitweilig verhindertes BR Mitglied ist immer ein Ersatzmitglied zu laden. Diese gesetzliche Vorgabe kann weder durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Absprache geändert werden.

F
Fayence

24.09.2006 um 17:34 Uhr

metallo, eine BV kann eine vom §38 BetrVG abweichende Anzahl Freistellungen regeln!

Was definitiv nicht ausgeschlossen werden darf, ist der Ausschluss von Ersatzmitgliedern im Fall der Verhinderung eines ordentlichen BRMs.

Ist bei Euch eine solche BV durch BRV und AG unterschrieben worden?

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