Ist es rechtens, dass durch eine Regelung in einer Betriebsvereinbarung z.B. mehr Freistellungen von BR-Mitgliedern geregelt wird und damit gleichzeitig der § 25 (1) Satz 2 ausgehebelt wird? d.h. durch eine höhere Anzahl von Freigestellten BR-Mitgliedern rücken keine Ersatzmitglieder für zeitweilig verhinderte Mitglieder in den BR nach? Wenn eine solche BV vereinbart worden ist, was kann ich tun? Wie kann ich dagegen vorgehen?