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JAV Wahl im November- Beginn Amtszeit im Dezember?

N
nelchen
Sep 2018 bearbeitet

Hallöchen,

wir wählen erst zum 2ten Mal unsere JAV. Die erste Wahl fand am 12.12. statt. Wir würden Ende November wählen. kann dann die Amtszeit auch wieder erst am 12.12. beginnen oder schon eher?

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Community-Antworten (4)

P
Pjöööng

28.09.2018 um 13:11 Uhr

Meines Erachtens beginnt die Amtszeit mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses.

W
wdliss

28.09.2018 um 13:55 Uhr

Analog zu §23 BetrVG (...) Die Amtszeit beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses oder, wenn zu diesem Zeitpunkt noch ein Betriebsrat besteht, mit Ablauf von dessen Amtszeit. (...) allerdings mit der Einschränung, das Amtszeit spätestens mit Ablauf des 30.11. des Wahljahres endet.

W
wdliss

28.09.2018 um 14:01 Uhr

Oke, die JAV hat sogar einen eigenen Paragraphen: §64 BetrVG Abs. 2: "Die regelmäßige Amtszeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung beträgt zwei Jahre. Die Amtszeit beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses oder, wenn zu diesem Zeitpunkt noch eine Jugend- und Auszubildendenvertretung besteht, mit Ablauf von deren Amtszeit. Die Amtszeit endet spätestens am 30. November des Jahres, in dem nach Absatz 1 Satz 1 die regelmäßigen Wahlen stattfinden. (...)"

N
nelchen

28.09.2018 um 14:06 Uhr

Ohjeh- hätt ich mal beim BetrVG durchforsten meine Brille aufgesetzt. Vielen lieben Dank an Euch...

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