Hallo,

Kurze Einleitung:
Ich bin Mitglied eines vor 11 Monaten gegründeten Betriebsrates in einem mittelständischen, internationalen, amerikanischen Unternehmen. Uns fehlt noch viel Erfahrung.
Unser Betriebsrat hätte 5 Sitze, davon sind nun leider nur drei besetzt, es gab nicht mehr Bewerber.
Unser BR-Vorsitzender ist momentan in Urlaub.

Zum Thema:
Dem BR wurde durch die Geschäftsführung und die Personalabteilung mitgeteilt, dass eine ganze Abteilung im Rahmen eines betrieblichen Übergangs ins Ausland verlegt wird. Diese Zentralisierung wurde laut unserer Geschäftsführung nicht in Deutschland geplant:

„…wird es organisatorische Änderungen geben, über die wir Euch gemäß §111 informieren:
Der ‚Abteilung‘ wird in Zukunft zentral aus Irland gesteuert. Dies bedeutet, dass es ab Januar 2011 keine lokale ‚Abteilung‘ mehr in Deutschland geben wird. Folglich werden die Einsätze der Zeitarbeitskollegen Ende des Jahres enden...“

Tatsächlich ist durch diese Maßnahme lediglich ein direkter Arbeitnehmer meiner Firma betroffen. Alle anderen betroffenen Kollegen sind über eine Leiharbeitsfirma bei uns beschäftigt.
Ich fühle mich wie vor den Kopf gestoßen, wir wurden vor vollendete Tatsachen gestellt und haben scheinbar keinen Handlungsspielraum.

Meine Fragen:
Wie verhält es sich in einer global arbeitenden Firma mit der Pflicht des Arbeitgebers den Betriebsrat rechtzeitig von der Planung solcher Maßnahmen zu informieren wenn diese Planungen nicht in Deutschland stattfinden (§90 BetrVG)?
Können wir die geplante europäische Zusammenlegung von personellen Recourcen aufschieben oder sogar verhindern.

Danke in Voraus
PeeSch