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Anhörung vor Abmahnung ?

M
museumsleiter
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ein MA wurde nach Anhörung BR und anderer MA abgemahnt. Nun ist betroffener MA der Meinung, er hätte zuvor auch angehört werden müssen und möchte deshalb dagegen vorgehen. Da er sich mit der Bitte um Hilfe an mich (BR) wendet, meine Frage: Wie verhält er sich am besten ?

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Community-Antworten (3)

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Heini

24.09.2006 um 10:59 Uhr

Alles wissenswerte über eine Abmahnung, auch zum Thema Anhörung, findest Du hier:

www.palm-bonn.de/abmahnung.htm

www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Abmahnung.html

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Mona-Lisa

24.09.2006 um 11:29 Uhr

@Museumsleiter, es ist schon ungewöhnlich, dass überhaupt ein Mitarbeiter vor einer Abmahnung vom Betriebsrat angehört wurde. Ist die Geschäftsleitung vor der Abmahnung auf euch zugekommen? Habt ihr daraufhin eine "Anhörung" durchgeführt? Die GL braucht dafür keine Zustimmung oder Anhörung vom BR. Die Abmahnung wurde ausgesprochen, und aller Wahrscheinlichkeit nach auch nicht mehr zurückgenommen. Dagegen vorzugehen wird dem Kollegen nicht viel bringen. Wenn er die Abmahnung aus seiner Personalakte heraushaben will und der Arbeitgeber das auf seine Aufforderung nicht macht, muss er beim ArbG klagen.
Und wie sagte hier einmal einer? Ein Fünkchen Wahrheit ist immer dran.

M
museumsleiter

24.09.2006 um 21:46 Uhr

@Heini Danke für den Hinweis, komme leider nicht rein, stimmen die Adressen ? Sorry Heini, man lernt nicht aus ! Habe die Seiten gefunden, klasse und Danke ! @Mona-Lisa GL kam vor der Abmahnung auf uns zu, ebenso auf die betroffenen Mitarbeiter, erst nach der Abmahnung kam der abgemahnte zu mir und bat um Rat. Das Fünkchen (Funke) Wahrheit ist dran, sonst hätten (nobel das wir gehört wurden) wir, der BR nicht zugestimmt. Habe Ihm Deine Antwort kopiert, werde Ihm diese geben, besten Dank !

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