Erstellt am 22.09.2006 um 22:03 Uhr von Kölner
@Bonny
Geht.
§ 11 BetrVG findet dann Anwendung, wenn die JAV-Mitgliederanzahl gemäß § 62 Abs. BEtrVG korrekt ermittelt wurde und >1 ist.
Erstellt am 22.09.2006 um 22:14 Uhr von Bonny
Hallo Kölner,
erst einmal Danke für die Antwort. Wír haben 6 Azubis im Betrieb und einer lässt sich aufstellen. Wenn nur 1 Kandidat da ist, gibt es doch keine "Wahlmöglichkeit" ,oder ?
Was ist wenn die anderen nicht oder ungültig wählen und der Kandidat sich selbst wählt ???
Ist das denn eine richtige Wahl ?
Tausend Fragen... und ich hoffe es gibt Antworten !
Danke und Gruß Bonny
Erstellt am 22.09.2006 um 22:17 Uhr von Kölner
@Bonny
So funktioniert halt die traurige Demokratie...aber sie funktioniert. Wahlmöglichkeit hin oder her - das wird nicht gefragt.
Mitunter fragt man sich doch auch bei einer Kommunal-, Landtags- oder Bundestagswahl, welches kleinere Übel ich wähle!
Erstellt am 23.09.2006 um 10:43 Uhr von Fayence
Bonny,
um sich als Kandidat für die JAV aufstellen zu lassen, muss man NICHT Azubi sein! Habt Ihr alle KollegInnen unter 25 Jahre berücksichtigt?