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Nicht tarifgerechte Einstellungen

H
hans
Nov 2016 bearbeitet

Unser TVöD-gebundener Arbeitgeber stellt neue Mitarbeiter (überwiegend Praktikanten) nur noch mit einzelvertraglicher Absprache und Festvergütung ein. Er ist der Meinung, er kann dies tun da der Tarifvertrag nicht allgemeinverbindlich ist. Der Betriebsrat stimmt bisher den Einstellungen zu, widerspricht aber der Festvergütung. Hat der Betriebsrat noch andere Möglichkeiten, eine Einstellung nach TVöD zuerreichen?

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Community-Antworten (10)

K
Kölner

22.09.2006 um 22:36 Uhr

@Hans Euer AG ist im AG-Verband, oder nicht? Und was sind das für Praktikanten????

H
hans

22.09.2006 um 22:47 Uhr

Unser Arbeitgeber ist im Kommunalenarbeitgeberverband. Tarifpartner sind hier rechtlich die Gewerkschaft mit ihren Mitgliedern, auch wenn im Normalfall der Tarif für alle angewandt wird. Der Arbeitgeber hat sich "nur" dem Arbeitgeberverband gegenüber verpflichtet, den Tarifvertrag anzuwenden (der Verband wird sicher keine Sanktionen bei Nichtanwendung des Tarifvertrages anwenden. Bei den Praktikanten handelt es sich zum Großteil um Vorpraktikanten zum Beruf des Erziehers.

K
Kölner

22.09.2006 um 22:57 Uhr

Wenn der AG im VkA ist, dann hat er den TVöD doch akzeptiert... %-) Was wäre denn die korrekte EG-Gruppe für diese Erzieherinnen und was macht er reell?

B
br01

22.09.2006 um 23:06 Uhr

Ja aber, sind die Praktikanten den Gewerkschaftsmitglieder ???

H
hans

22.09.2006 um 23:32 Uhr

Erzieherinnen gruppiert er nun richtig ein, nur die Praktikanten zum Erzieherberuf nicht Ob die Praktikanten Gewerkschafdtsmitglieder sind, ist nicht bekannt. Es ist aber anzunehmen, dass sie es nicht sind.

K
Kölner

22.09.2006 um 23:33 Uhr

@Hans Ja dann...erscheint mir das schon möglich! Würde denn eine solche Praktikantin klagen?

B
br01

22.09.2006 um 23:55 Uhr

Ja und worauf würde sie klagen ? auf Einhaltung eines TV der für sie nicht gilt ?

RI
Ramses II

22.09.2006 um 23:57 Uhr

Gilt der Tarifvertrag denn überhaupt für Praktikanten?

H
hans

23.09.2006 um 11:55 Uhr

Praktikanten sind nicht in der Gewerkschaft, würden auch nicht klagen um nach der Ausbildung noch eine Chance auf Einstellung zu haben (Einrichtung ist am Ort für den sozialen Bereich der größte Arbeitgeber). Der Tarifvertrag gilt allerdings auch für Praktikanten. Unklar ist mir noch, ob der Betriebsrat eine Möglichkeit hat eine tarifgerechte Bezahlung zu erreichen.

P
paula

23.09.2006 um 18:19 Uhr

nur wenn der praktikant nicht in der gewerkschaft istgult er auch erst einmal nicht für ihn...

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