Kann der Wahlvorstand Ausnahmen beschliessen?
Hallo, meine Frage: kann der Wahlvorstand als Ausnahme beschliessen, dass alle Jugendlichen (hier 10) aktiv die JAV wählen dürfen? Bei uns sind 10 Jugendliche (unter 25 Jahren), davon 5 nach § 60 wahlberechtigt. Vielen Dank im Voraus!
Community-Antworten (4)
22.09.2006 um 20:20 Uhr
@Barbara ??? Muss man erst 25 Jahre alt sein, um die JAV wählen zu können?
22.09.2006 um 20:30 Uhr
Barbara, darf der Wahlvorstand bei der BR Wahl beschliessen, dass auch leitende Angestellte wählen dürfen?
Und wenn ich mich noch jung fühle, darf ich dann die JAV auch mitwählen?
;-))
23.09.2006 um 13:13 Uhr
Barbara, jugendlich im Sinne des Gesetzes ist man unter 18!
23.09.2006 um 22:37 Uhr
Nein, das darf der Wahlvorstand nicht. Er hat sich strikt an die Vorgaben der entsprechenden Gesetze zu halten.
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