W.A.F. LogoSeminare

Kann ein Chef abgemahnt werden?

M
Mops04
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben im Betrieb eine Teamleitung, die von ihren Mitarbeitern a) nicht ernst genommen wird b) angefeindet wird Es gab verschiedentlich Situationen, die schon mit Mobbing gleichzusetzen sind. (Protokolle dazu gibt es auch)

Daraufhin gab schon verschiedentlich Gespräche, mit allen Beteiligten oder mit den entsprechenden Einzelpersonen. Nun gab es nochmals im Beisein des Betriebsrats ein Gespräch mit dem Abteilungsleitet, welches vom Betriebsrat gewünscht war. Bei diesem Gespräch war der Geschäftsführer, der Abteilungsleiter und die Teamleitung eingeladen. Der Abteilungsleiter brachte unaufgefordert zwei MA aus der Abteilung mit.

Wir haben das Gespräch gesucht, da - wie es sich uns dargestellt hat - der Abteilungsleiter nicht hinter seiner Teamleitung steht. Anfeindungen werden ignoriert oder runtergespielt. Nun hat der Abteilungsleiter in diesem Gespräch offen gesagt, daß er die Teamleitung für ungeeignet hält und sie sich anstellen würde. (Sie hat die Abteilung aufgebaut, er hat sich ins gemachte Nest gesetzt) Ich persönlich halte diese Aussage vor Mitarbeiter der Abteilung absolut für unhaltbar. Der Geschäftsführer sah es auch nicht als Mobbing sondern eher als einen schweren Konflikt. Wir als Betriebsrat können das doch so nicht hinnehmen. Besagte Kollegin hat sich heute längerfristig krank gemeldet, was ja schon alles sagt.

Kann ein Betriebsrat bei austreichender Begründung verlangen, dem entsprechenden Abteilungsleiter eine Abmahnung auszusprechen?

Ich bin auch über jede Anregung, wie wir jetzt weiter verfahren können sehr dankbar.

Grüße Mops

4.34501

Community-Antworten (1)

P
pirat

08.08.2008 um 20:23 Uhr

@Mops04, "Kann ein Chef abgemahnt werden?"... klar kann er...nur was bringt es? was mir dazu einfiele... §§ 74 (1) Grundsätze für die Zusammenarbeit, §§ 75 (1) Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen, des weiteren... §§ 84 Beschwerderecht, §§ 85 Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat, bis hin zu, §§ 104 Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer. Ganz schön viel Munition, oder? Wobei noch nicht einmal die Ineffizienz oder Demotivation als besonders erschwerendes Faktum im Sinne eines objektiv existierenden Sachverhalts erläutert wurde...

Ihre Antwort