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Mitbestimmung Teilzeit Elternzeit?

N
nachtradler
Jan 2018 bearbeitet

Kann mir jemand den Text, bzw. einen Link zu dem Artikel in "Arbeitsrecht im Betrieb" 1999, Seite 229 zukommen lassen. Es geht dabei um die Mitbestimmung bei Teilzeit in der Elternzeit. Oder kann mir jemand sagen, ob eine Teizeitbeschäftigung während der Elternzeit im alten Betrieb der Mitbestimmung unterliegt?

2.63202

Community-Antworten (2)

K
Kölner

22.09.2006 um 03:30 Uhr

@nachtradler Warum sollte der BR denn nicht mitgeteilt bekommen, dass die Kollegin für die Elternzeit in einem etwas anderen Umfang arbeitet?

N
nachtradler

22.09.2006 um 10:52 Uhr

Es geht um Mitbestimmung, nicht Mitteilung. Mitbestimmung heisst Verpflichtung des AG zur Mitteilung, die bei Reduzierung der Arbeitszeit eines Arbeitnehmers aus eigenem Wunsch nicht gegeben ist. Im Falle der Teilzeit während der Elternzeit scheint dies etwas anders zu sein. Sollte aus oben erwähntem Artikel hervorgehen. Deshalb meine Frage, ob den jemand kennt oder hat.

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