Mitbestimmung Teilzeit Elternzeit?
Kann mir jemand den Text, bzw. einen Link zu dem Artikel in "Arbeitsrecht im Betrieb" 1999, Seite 229 zukommen lassen. Es geht dabei um die Mitbestimmung bei Teilzeit in der Elternzeit. Oder kann mir jemand sagen, ob eine Teizeitbeschäftigung während der Elternzeit im alten Betrieb der Mitbestimmung unterliegt?
Community-Antworten (2)
22.09.2006 um 03:30 Uhr
@nachtradler Warum sollte der BR denn nicht mitgeteilt bekommen, dass die Kollegin für die Elternzeit in einem etwas anderen Umfang arbeitet?
22.09.2006 um 10:52 Uhr
Es geht um Mitbestimmung, nicht Mitteilung. Mitbestimmung heisst Verpflichtung des AG zur Mitteilung, die bei Reduzierung der Arbeitszeit eines Arbeitnehmers aus eigenem Wunsch nicht gegeben ist. Im Falle der Teilzeit während der Elternzeit scheint dies etwas anders zu sein. Sollte aus oben erwähntem Artikel hervorgehen. Deshalb meine Frage, ob den jemand kennt oder hat.
Verwandte Themen
Elternzeit für Männer - was gibt es zu beachten?
Älterwas haben Kollegen / MA bei der Beantragung der Elternzeit zu beachten bei der Beantragung ? Ich meine damit nicht alleine das Gesetz - was ich mir angeschaut habe - sondern eher Fallen oder Fehler
Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit
ÄlterGuten Tag, in der Personalabteilung gab es vor der Elternzeit folgende Konstellation: HR- Manager und gleichzeitig Interim GL, 2 Angestellte in Vollzeit Nun sind die 2 Angestellten in Elternzeit und
Betriebsratsamt während Elternzeit
ÄlterEin Mitglied unseres BR hat uns seinen Rücktritt vom Amt mitgeteilt, Nachrücker wäre jemand in Elternzeit. Diese Person möchte ihr Amt jedoch während der Elternzeit nicht ausüben. Die meisten im BR m
Urlaubskürzung in der Elternzeit ab Geburt oder ab Ende Mutterschutzfrist?
ÄlterHallo allerseits, als Arbeitnehmervertreter beschäftige ich mich derzeit intensiv mit der Frage der Urlaubsanspruchskürzung während der Elternzeit, die der Arbeitgeber für volle Kalendermonate vornehm
Teilzeit in Elternzeit - keine BR Arbeit gewünscht
ÄlterIch werde im Mai in den Mutterschutz gehen und danach in die Elternzeit. Derzeit ist geplant, ab Juli 23 per Teilzeit in Elternzeit wieder zu Arbeiten mit 20 Stunden. Ich kann mich ja selbst beurlaub