Hallo zusammen,

in den AVs steht:
§ 7
Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Es gelten für beide Seiten die gesetzlichen Kündigungsfristen in § 622 Abs. 1 und Abs. 2 BGB. Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses vor Dienstantritt ist ausgeschlossen.

Für mich bedeutet das ganz klar, dass die ArbeitnehmerInnen eine 4-wöchige Kündigungsfrist haben. Unsere Personalerin sieht das anders.
Wie seht ihr das?

Danke für eure Antworten