Schulungen für Ersatzmitglieder - wann hat ein Ersatzmitglied ein Recht zur BR1 und BR 2 Schulung ?
Wann hat ein Ersatzmitglied ein Recht zur BR1 und BR 2 Schulung ?
Community-Antworten (1)
20.09.2006 um 23:30 Uhr
Wenn ein Ersatzmitglied über einen längeren Zeitraum häufig als Betriebsrat tätig geworden ist, muss es selbstverständlich über die wichtigsten Grundlagen der Betriebsratsarbeit Bescheid wissen. "Häufig" tätig werden bedeutet z.B., über einen längeren Zeitraum an ca. einem Viertel der Betriebsrats-Sitzungen teilgenommen zu haben (ArbG Mannheim, 19.1.2000, 8 BV 18/ 99). Es besteht also ein Anspruch auf den Seminarbesuch nach § 37 Abs. 6 zumindest für die ersten beiden Grundlagenseminare (BAG, 14.12. 1994, 7 ABR 31/ 94). Quelle: www.waf-seminar.de/content/argumentefuerseminar/index.php#8
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