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Schweigepflicht - darf ein Betriebsrat ohne Willen des Arbeitnehmers Kontakt mit dem Chef aufnehmen?

U
Uli
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Ich bin Mitarbeiterin und nicht Betriebsrätin. Ich habe unseren Betriebsrat per Mailverteiler (CC) in Kenntnis gesetzt über aktuell vorhandene Probleme in meiner Abteilung. Er rief mich daraufhin an. Ich bat ihn allerdings nichts zu unternehmen. Er hatte aber nichts besseres zu tun als meinen Chef anzurufen und ihn 1. über meinen Mailverteiler zu informieren und auch den Personalchef sowie alle meine Kolleginnen, die ich mit angemailt hatte, anzumailen, dass er als Betriebsrat da jetzt ja noch gar nichts tun kann. Meine Frage ist nun inwieweit muß eigentlich ein Betriebsrat eine solche Kenntnisnahme auch für sich behalten bzw gibt es da nicht so etwas wie ein Schweigepflicht?

4.03206

Community-Antworten (6)

I
Indigo

20.09.2006 um 21:54 Uhr

  1. Du hast den Betriebsrat doch über Probleme in deiner Abt. informiert.

Wozu ? damit er nix macht ? klär uns bitte auf ?

Weiterhin ist das schon ein starkes Stück dich da so in die Pfanne zu haun .

F
Fayence

21.09.2006 um 00:12 Uhr

Eine Information ist keine Beschwerde gem. § 85 BetrVG und ein BR hat eine solche Information vertraulich zu behandeln, wenn ihm kein Handlungsauftrag im Sinne einer MA-Beschwerde gegeben wurde!

Uli, allerdings muss ich auch sagen, dass es reichlich blöde von Dir war, eine solche Info 1. per Email zu versenden und 2. auch noch KollegInnen auf den Verteiler zu setzen. Aber Fehler sind dazu da, sie nicht wiederholen zu müssen! :-)

RI
Ramses II

21.09.2006 um 01:48 Uhr

Wobei ich aber auch Indigo zustimmen muss. Ich frage mich immer wieder was das soll wenn AN sich beklagen, dann aber den BR bitten, entweder nichts zu tun, oder z.B. bei Fehlern in der Gehaltsabrechnung darum bitten "aber lass meinen Namen da raus."

Das Verhalten dieses BR ist aber auch dumm und instinktlos.

B
betriebsratten

21.09.2006 um 09:42 Uhr

Es gibt eine Schweigepflicht im Sinne des Datenschutzes...wenn ein Betroffener einen einzelnen BR anspricht mit der Massgabe, das Gespräch oder das anliegen nicht weiterzutragen, ist der Betroffene insofern Herr seiner Daten und führt eine informationelle Selbstbestimmung aus. Nur...ich sag den Betreffenden dann immer, dass Sie meine Privatmeinung zu hören bekommen, denn alles weitere und insbesondere alle weiteren Massnahmen sind ja ggf. an Beschlüsse gekoppelt

W
Waschbär

21.09.2006 um 15:23 Uhr

@ Ramses II,

das ist scheinbar ein "ur" problem:

ich möchte mich beschweren, tut was...

aber bitte "ich habe nichts gesagt.."

S
spider

21.09.2006 um 16:03 Uhr

Ich verstehe nicht worüber sich die BR Kollegen beschweren... Als Betriebsräte gehört es m.e. eben auch zu unseren Aufgaben den Mitarbeitern ein "ein Ohr zu leihen". Wenn sie dann nicht wollen, das etwas unternommen wird, ist das zwar ärgerlich, ist dann aber so.

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