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BRV und Betriebsversammlung

BS
BR Scout
Okt 2018 bearbeitet

Hallo zusammen Genügt der BRV seinen Pflichten als Leiter einer BV, wenn er tatsächlich nur die Versammlung eröffnet und am Ende schließt und alles andere den anderen BRM‘s, überlässt?

13.965026

Community-Antworten (26)

A
AlterMann

25.09.2018 um 23:47 Uhr

Der BRV leitet die Sitzung. Wenn es nichts zu leiten gibt, weil die BRM ihre Themen selbst aufbereitet haben und vortragen, ist das in Ordnung. Mindestens den Tätigkeitsbericht sollte nach meinem Gefühl ein BRV eigentlich selbst vortragen, aber gesetzlich vorgeschrieben ist auch das das nicht.

Aber vielleicht schreibst Du mal etwas genauer, wie das bei Euch abgelaufen ist. Hatte der BRV Halsschmerzen? Gab's Konflikte, in denen er lieber abgetaucht ist? ...

Wenn Euch die Art nicht passt, dann redet darüber. Der rechtliche Rahmen ist jedenfalls ziemlich weit gesteckt.

H
hansimglueck

26.09.2018 um 00:46 Uhr

Wer in der BVS welche Aufgaben übernimmt, wird normaler Weise per Beschluss festgelegt.

M
Moreno

26.09.2018 um 11:43 Uhr

Ja das genügt! Ist doch Klasse wenn sich das Gremium die Aufgaben teilt Auch den Tätigkeitsbericht muss der BRV nicht vorlesen wenn der BR eine abweichende Regelung dazu hat. Ich persönlich mag es auch wenn ich mal keine Themen außer Begrüßung und Verabschiedung habe.

P
Pjöööng

26.09.2018 um 11:56 Uhr

Zitat (BR Scout): "Genügt der BRV seinen Pflichten als Leiter einer BV, wenn er tatsächlich nur die Versammlung eröffnet und am Ende schließt und alles andere den anderen BRM‘s, überlässt? "

Ganz klar und eindeutig: Nein!

M
Moreno

26.09.2018 um 12:26 Uhr

Was muss er denn gesetzlich noch machen? Jonglieren?

P
Pjöööng

26.09.2018 um 13:27 Uhr

Zitat (moreno): "Jonglieren?"

Dazu finde ich nichts im BetrVG. Wie kommst Du darauf?

C
celestro

26.09.2018 um 13:54 Uhr

"Ganz klar und eindeutig: Nein!"

Dann erläutere mal bitte, wieso "eröffnen und schließen" Deiner Meinung nach nicht der Pflicht des BRV für die Versammlungsleitung genügen soll. Am Besten mit § aus dem BetrVG unterlegt.

P
Pjöööng

26.09.2018 um 14:04 Uhr

OMG! § 42 BetrVG! Kennt Ihr Euch denn gar nicht im BetrVG aus?

M
Moreno

26.09.2018 um 14:42 Uhr

Na saugt sich unser Pjöööng wieder was aus den Fingern? Es gibt keinerlei rechtliche Vorgaben wie die Leitung einer Betriebsversammlung erfolgen muss! Die Eröffnung und das Schließen genügt. Man siehe auch §43 BetrVG: Die Gestaltung des Ablaufs und den Inhalt einer BV obliegt in den Grenzen des §42 allein dem Betriebsrat. Hier findet man auch, dass eine BV mit verschiedenen Vortragsweisen gestaltet werden kann. Es gibt da keine Regel, dass sich zwischendurch auch der BRV zu Wort melden muss.

C
celestro

26.09.2018 um 15:24 Uhr

@ Pjöööng

erläutern heißt nicht, die Nummer eines § zu posten. Die kennen wir alle selbst (oder können Sie nachgucken).

P.S. Ich hatte mir den § vorher noch durchgelesen, konnte aber nicht sehen, wieso Du meinst, Eröffnen und schließen sei "zuwenig".

@ moreno

Sehe ich auch so. Je nach Versammlung gibt es da ggf. nichts weiter zu "leiten".

M
Mercyful

26.09.2018 um 15:54 Uhr

Das sehe ich auch wie Pjöööng...der BRV leitet die Betriebsversammlung.

Die einzelnen Tagesordnungspunkte könnten die BRM selber (nach Beschluss BR) mit Leben füllen, oder halt den BRV dazu verdonnern. Wichtig ist, dass die richtigen Inhalte transportiert werden.

P
Pjöööng

26.09.2018 um 16:26 Uhr

Zitat (moreno): "Na saugt sich unser Pjöööng wieder was aus den Fingern?"

Und Du? Schlägst Du immer noch Deine Frau?

Zitat (moreno): "Es gibt keinerlei rechtliche Vorgaben wie die Leitung einer Betriebsversammlung erfolgen muss! Die Eröffnung und das Schließen genügt."

Wie ich etwas "leiten" kann wenn ich nur zu Beginn und zum Ende aktiv werde, das erschließt sich mir nicht. Laut Duden ist "leiten":

  • verantwortlich führen
  • begleitend, geleitend [hin]führen,
  • hinweisend führen, durch bestimmenden Einfluss lenken
  • in eine bestimmte Bahn bringen, irgendwohin lenken

Zitat (velestro): "erläutern heißt nicht, die Nummer eines § zu posten. Die kennen wir alle selbst (oder können Sie nachgucken)."

Da habe ich ehrlich gesagt häufiger meine Zweifel.

Zitat (celestro): " Ich hatte mir den § vorher noch durchgelesen, konnte aber nicht sehen, wieso Du meinst, Eröffnen und schließen sei zuwenig."

q.e.d.

Für alle diejenigen, die mit dem Begriff des "leitens" offensichtlich nichts anfangen können, darf ich hier mal aus dem Fitting zitieren:

"Der Vors. des BR hat daher die Rednerliste zu führen, das Wort zu erteilen und zu entziehen, er kann die Redezeit beschränken und Ordnungsrufe zu erteilen. Er hat die Abstimmungen zu leiten und ihr Ergebnis bekanntzugeben. Zu seinen Aufgaben als VerslgLeiter zählt es auch, den Charakter der BetrVerslg. zu wahren und darum alle Versuche zu unterbinden, Themen zu erörtern, die nicht auf eine BetrVerslg gehören."

M
Moreno

26.09.2018 um 16:41 Uhr

Aber der BRV darf doch wohl selber entscheiden ob es was zu leiten gibt oder nicht?

P
Pjöööng

26.09.2018 um 16:47 Uhr

Sorry, das ist seine gesetzliche Aufgabe!

C
celestro

26.09.2018 um 17:58 Uhr

"Der Vors. des BR hat daher die Rednerliste zu führen, das Wort zu erteilen und zu entziehen, er kann die Redezeit beschränken und Ordnungsrufe zu erteilen. Er hat die Abstimmungen zu leiten und ihr Ergebnis bekanntzugeben. Zu seinen Aufgaben als VerslgLeiter zählt es auch, den Charakter der BetrVerslg. zu wahren und darum alle Versuche zu unterbinden, Themen zu erörtern, die nicht auf eine BetrVerslg gehören."

Ist ja schön .... nur wann macht man das ? Wenn es nötig ist. Es kann also durchaus sein, daß man mit Eröffnen und Schließen seine Aufgabe erfüllt hat.

P.S. In den letzten Jahrzehnten gab es bei uns jährlich 2-3 Versammlungen (ja ich weiß, zuwenige, aber das spielt ja erst einmal keine Rolle). Jedenfalls wurde bis auf 2 Mal keine Redezeit beschränkt (warum auch ?), es gab KEINE Abstimmungen und auch (wie gesagt abgesehen von 2 Mal) keine Abweichungen von der Versammlung, die der BRV hätte unterbinden müssen.

P
Pjöööng

26.09.2018 um 18:23 Uhr

Natürlich kann man auch eine völlig exotische Betriebsversammlung konstruieren bei der außer Eröffnung und Schließung keine weiteren Aktionen anfallen.

  • Fall 1: "Hiermit eröffne ich die Betriebsversammlung! Oh! Niemand da? Na, dann schließe ich wieder!"
  • Fall 2: "Hiermit eröffne ich die Betriebsversammlung! Ich weise darauf hin, dass auf dieser Betriebsversammlung nur unser Arbeitgeber sprechen wird. Fragen aus der Belegschaft werden nicht zugelassen! Bitte Herr Aus-Beuter" "Liebe Mitarbeiter... bla...bla... bla... Danke für Ihre Aufmerksamkeit." "Damit schließe ich die Betriebsversammlung."

Mag ja sein dass bei Euch "Betriebsversammlungen" so ablaufen.

Bei einer ordnungsgemäßen Betriebsversammlung wird es immer wtas zu leiten geben. Im hier angefragtenm Fall heißt es z.B. ganz klar "... alles andere den anderen BRM‘s, überlässt?" Die Worterteilung an den ersten Redner kann man ja noch als Bestandteil der Begrüßung betrachten, die an den zweiten Redner aber sicherlich nicht mehr. Ebenso halte ich es für verwunderlich wenn keine Fragen aus der Belegschaft zugelassen werden.

Wenn bei Euch die Betriebsversammlungen so ablaufen, dann sei es so, richtig ist das aber noch lange nicht.

C
celestro

26.09.2018 um 18:50 Uhr

"Die Worterteilung an den ersten Redner kann man ja noch als Bestandteil der Begrüßung betrachten, die an den zweiten Redner aber sicherlich nicht mehr."

Wenn der BRV in der Eröffnung die TO klar macht ... also wer wann redet, braucht man ja zwischendurch nicht unbedingt einzugreifen.

Und am Ende gibt es bei uns immer noch die Frage, ob es noch Fragen gibt .... was oftmals nicht der Fall war. Das würde ich persönlich noch unter Schließen (also wenn es keine Fragen gibt) packen.

Wobei bei der ganzen "Geschichte" wohl auch eher Deine extreme Antwort (ohne Erläuterung) das Problem ist / war. Denn oftmals geht unser BRV nach jedem einzelnen Vortrag nach vorne und sagt dann, wer jetzt als nächstes dran ist. Finde ich immer ziemlich lächerlich. Aber das ist nebenbei für mich so selbstverständlich, daß ich es auch neben "Eröffnen" und "Schließen" nicht noch einmal gesondert erwähnen würde.

BS
BR Scout

26.09.2018 um 20:10 Uhr

Zur Erklärung: unsere BRV eröffnete die Versammlung, erteilte gleich darauf das Wort an den Stelli., der die TO vorlas und auch den Tätigkeitsbericht des BR ) Dann kündigte er die anderen Redner an (ca.80 % der ganzen Veranstaltung wurde von Leuten außerhalb des BR gehalten). Dann wurde aufgrund Zeitmangels die BV einfach beendet, ohne Diskussion mit der Belegschaft und BRV schloss mit den Worten: BV geschlossen. Zwischen den einzelnen Vorträgen der Gäste kamen Kommentare des BRV, für die ich mich fremdgeschämt habe. Dass es einen Beschluss gab, die BV so zu gestalten, daran kann ich mich nicht erinnern.

M
Moreno

26.09.2018 um 22:16 Uhr

Klarer Verstoß gegen den Duden lollll BR Scout der Gesetzgeber verlangt vierteljährlich eine Betriebsversammlung hier muss der BR einen Tätigkeitsbericht abgeben. Dies ist bei Euch passiert. Wie die weitere BV abläuft gibt es keine feste Regel. Bist du im BR dann sag, dass du die BV so nicht gut findest und mach Vorschläge wie es besser laufen könnte. Den Quark von Pjöööng kannst getrost vergessen! Ob die Kommentare von BRV zum Fremdschämen ist können wir nicht beurteilen! Immerhin ist er ja vom BR gewählt worden.

P
Pjöööng

27.09.2018 um 13:51 Uhr

Zitat (BR Scout): "Dann kündigte er die anderen Redner an"

Wer? Der Stellv oder der BRV? Die Rednerliste führen und das Wort erteilen sind typische Tätigkeiten der Versammlungsleitung (auch wenn das der ein oder andere "ziemlich lächerlich" findet).

Um es noch einmal ganz klar zu sagen: Aufgabe des BRV ist es die Betriebsversammlung zu leiten. Selber Beiträge leisten muss er nicht. Insofern kann das Leiten einer Betriebsversammlung wenn diese geordnet abläuft ein sehr entspannter Job sein.

Was den Ablauf Eurer Betriebsversammlung angeht, so würde ich empfehlen in der nächsten Sitzung nach einer Betriebsversammlung immer den TOP "Nachlese Betriebsversammlung" aufzunehmen in dem dann gemeionsam besprochen werden kann, wie die Versammlung gelaufen ist und was beim nächsten Mal besser gemmacht werden kann.

Zitat (moreno): "Den Quark von Pjöööng kannst getrost vergessen!"

Den "Quark" habe ich ja vorrangig dem Fitting entnommen. Das finde ich schon mutig von Dir, dies als Quark zu titulieren. Aber da sind wir bei dem grundsätzlichen Problem welches Du hier immer wieder an den Tag legst: Dir geht es nicht um die Sache, sondern Du führst hier Deine Privatkriege und dann ist Dir keine Behauptung zu dumm wenn Du der Meinung bist, Du könntest Deinem "Feind" damit schaden.

M
Moreno

27.09.2018 um 16:08 Uhr

Was passiert denn Deiner Meinung nach wenn ein BRV die BV nicht so führt wie es in einem Fitting steht? ???? Garnichts also hör doch einfach auf hier die Teilnehmer in die Irre zu führen! Hier gab es eine BV und einen Tätigkeitsbericht. Der BR und sein Vorsitzender haben ihre Schuldigkeit getan. Und alles andere ist wie schon gesagt nur Dein Quark!

P
Pjöööng

27.09.2018 um 16:10 Uhr

moreno, vielleicht hättest Du einfach mal die Fragestellung lesen sollen.

M
Moreno

27.09.2018 um 16:16 Uhr

Warum sollte ich Deine Fragestellung lesen?

P
Pjöööng

27.09.2018 um 16:25 Uhr

Vermutlich hast Du Recht! Für die Qualität Deiner Antworten ist es unerheblich ob Du die Frage gelesen oder gar verstanden hast.

C
celestro

27.09.2018 um 16:38 Uhr

"moreno, vielleicht hättest Du einfach mal die Fragestellung lesen sollen."

Und vielleicht solltest Du endlich mal raffen, daß Deine Korinthenkackerei den Leuten hier in keiner Weise hilft, aber ner Menge Personen derbe auf den Sack geht.

Ich bin bei Moreno ... ob der / die BRV neben Eröffnung und Schließen noch jeweils die Redner ankündigt völlig irrelevant. Zumal der TE ja nachgeschoben hat, daß dies ja sogar passiert ist. Die Kindergartenantwort:

"Ganz klar und eindeutig: Nein!"

völlig ohne Erklärung war daher einfach bloß genau das: "Kindergarten !"

BS
BR Scout

13.10.2018 um 18:22 Uhr

Danke für euer Bemühen. Ich habe unseren BR inzwischen verlassen, nachdem die BRV mir vor dem gesammelten Gremium sagte, sie könne härter, gemeiner und noch aggressiver gegen mich vorgehen als ich je fähig wäre. Damit war eine weitere Zusammenarbeit völlig ausgeschlossen und ich trat aus.

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