Erstellt am 20.09.2006 um 11:44 Uhr von Waschbär
MK,
Ein Beschluss ist Beschlossen wenn der BR abgestimmt hat.Die Abstimmung ist ja zeitgleich zu Erfassen und fest zuhalten.Das Protokoll selber wird vom BR auch noch genehmigt.
Ich denke mal das dürfte deine frage wenn auch nicht in Kurzform Beantworten.
P.S kann sein das noch Antworten kommen ,welche d. Kern besser treffen
PPs Siehe Schnell Kurs BR auf "seite eins" von W.A.F
Erstellt am 20.09.2006 um 11:45 Uhr von Kölner
@MK
Im Prinzip, sofort!
Die Frage ist nur: Wirksam im Aussen- oder im Innenverhältnis?
Erstellt am 20.09.2006 um 13:48 Uhr von waschbär
@ Kölner,
was meinst du mit" im Aussen- oder im Innenverhältnis" ?
p.s mir sind die B-Ratten doch nicht bekannt, war eine verwechselung.aber irgendwie tauchen die seit dem nicht mehr auf ?haben die "angst" bekommen ?
Erstellt am 20.09.2006 um 15:37 Uhr von Fayence
MK,
ein Beschluss ist gültig wenn er gefällt wurde.
Handelt es sich um einen Beschluss der dem AG mitgeteilt werden soll/muss (Aussenverhältnis), entfaltet er seine Wirkung zum Zeitpunkt der Mitteilung und ist ab diesem Zeitpunkt für den BR bindend.