BR-Vorsitzender (abgewählt) hetzt gegen BR - was tun?
Guten Abend, wir haben folgendes Problem: Vor kurzen haben wir unseren Betriebsratsvorsitzenden abgewählt. Die Begründung war, dass er die orginäre BR- Tätigkeit nicht erfüllt hat z.B. Die Bearbeitung des Schriftverkehres, Posteingang blieb liegen,so das die Fristen abliefen usw. ZUnächst wollten wir den Vorsitzenden davon überzeugen,dass er mit diesen Amt überfordert ist und von sich aus sein Amt als Vorsitzender abgibt. Leider hatte er keine Einsicht. Jetzt ist es so, das wir permanent von ihn angegriffen werden, wie schlecht wir sind, die Mitarbeiter hätten sowieso kein Vertrauen usw. Zudem vermuten wir,dass er gewaltig über den BR hetzt und sogar Dinge weitergibt, die im Br besprochen wurde. Was kann man tun? Danke
Community-Antworten (3)
20.09.2006 um 01:06 Uhr
tintorot, lasst die Zeit für euch arbeiten.....
20.09.2006 um 09:01 Uhr
Hallo Euer ehemaliger BRV kennt wohl das Betriebsverfassungsgestz nicht.Lies mal hier
§ 79 Geheimhaltungspflicht Die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Betriebsrats sind verpflichtet, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, die ihnen wegen ihrer Zugehörigkeit zum Betriebsrat bekanntgeworden und vom Arbeitgeber ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet worden sind, nicht zu offenbaren und nicht zu verwerten. Dies gilt auch nach dem Ausscheiden aus dem Betriebsrat. Die Verpflichtung gilt nicht gegenüber Mitgliedern des Betriebsrats. Sie gilt ferner nicht gegenüber dem Gesamtbetriebsrat, dem Konzernbetriebsrat, der Bordvertretung, dem Seebetriebsrat und den Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat sowie im Verfahren vor der Einigungsstelle, der tariflichen Schlichtungsstelle (§ 76 Abs. 8) oder einer betrieblichen Beschwerdestelle (§ 86).
§ 104 Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer Hat ein Arbeitnehmer durch gesetzwidriges Verhalten oder durch grobe Verletzung der in § 75 Abs. 1 enthaltenen Grundsätze, insbesondere durch rassistische oder fremdenfeindliche Betätigungen, den Betriebsfrieden wiederholt ernstlich gestört, so kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber die Entlassung oder Versetzung verlangen. Gibt das Arbeitsgericht einem Antrag des Betriebsrats statt, dem Arbeitgeber aufzugeben, die Entlassung oder Versetzung durchzuführen, und führt der Arbeitgeber die Entlassung oder Versetzung einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung zuwider nicht durch, so ist auf Antrag des Betriebsrats vom Arbeitsgericht zu erkennen, daß er zur Vornahme der Entlassung oder Versetzung durch Zwangsgeld anzuhalten sei.
Der § 104 ist schon harter Tobak, aber vielleicht hilft es.
20.09.2006 um 15:28 Uhr
tintorot,
in deine fall angesichts der tatsache das du schon öfters probleme im/mit deinen Br hattest. würde glatt zu einer kompletten -neu- wahl raten.
weil steht die belegschafft noch hinter euch ? kommt ihr überhaupt noch zur BR arbeit ?
nimmt der Ag euch noch ernst ? weil bei soviel Kleinkrieg unter einander ......
da bekomme ich ja klatt eine gänsehaut
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