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Ausländische BR-Kollegen mit schlechten Deutschkenntnissen - wie soll man sich da verhalten?

C
candy
Nov 2016 bearbeitet

Ich habe 3 türkische Betriebsratskollegen (wir sind alle neu gewählt), davon kann einer kein oder nur äußerst schlecht deutsch. Wie soll man sich da verhalten?

2.560011

Community-Antworten (11)

S
Sweety

20.09.2006 um 11:17 Uhr

Türkisch lernen!!! Nein, im Ernst, wenn eure Belegschaft der Auffassung ist, das diese Kollegen in den Betriebsrat gehören, dann müsst ihr mit dieser Tatsache leben. Geht auf die Kollegen zu und gebt ihnen die bestmögliche Unterstützung.

W
wölfchen

20.09.2006 um 11:43 Uhr

aus Deiner Ausführung schließe ich darauf, dass die beiden anderen deutsch können, oder zumindest verstehen. Ich denke mal, dass die ihrem Kollegen die Anfangs notwendige Übersetzung geben können und wenn dieser besagte BR eine Weile dabei ist, wird er wohl ohne fremde Hilfe auskommen. Wir hatte mal eine ukrainische Kollegin - in einem Vierteljahr konnte die das schon sehr gut, ist alles nur eine Frage des guten Willens.

F
Fayence

20.09.2006 um 12:07 Uhr

candy, Ihr könnt und solltet den Kollegen jedoch das BetrVG als türkische Übersetzung zur Verfügung stellen.

Siehe hier: http://www.migration-online.de/beitrag._aWQ9MzA4NA_.html

B
Bernd

20.09.2006 um 12:31 Uhr

Merhaba,

Türkisch lernen ist gar nicht so schlecht, eine schwere aber auch schöne Sprache. Aber vielleicht könnt Ihr den Kollegen auch auf einen Sprachlehrgang DaZ oder DaF (Deutsch als Zweit- oder Fremdsprache) entsenden. Wird häufig angeboten, z.B. von der VHS. Bezahlung nach 37/6 wäre zu prüfen. BetrVG in Türkisch ist bei einer teilweise türkisch-sprachigen Belegschaft eh anzuraten.

RI
Ramses II

20.09.2006 um 13:33 Uhr

Die Problematik wird mir hier etwas zu oberflächlich diskutiert.

Wie soll sich die Meinungsbildung vollziehen wenn diese Kollegen der Diskussion nicht folgen können und sich an der Diskussion nicht beteiligen können? Die Rechtsprechung lässt die Meinungsbildung im Umlaufverfahren nicht zu, dann kann die Meinungsbildung durch die Einflüsterungen der zweisprachigen Kollegen ja wohl auch nicht zulässig sein.

Hier hilft dann wohl nur die Teilnahme eines Dolmetschers dessen Kosten der Arbeitgeber zu tragen hat.

C
candy

20.09.2006 um 14:05 Uhr

Gibt es dazu einen Gesetzestext???? Wie mache ich das demjenigen überhaupt klar, denn er ist der Meinung, daß er alles weiß und hinter jedem eine Bedrohung sieht und mit allem zu seinem privaten Anwalt geht. Er versteht nicht einmal, daß wir ihn nicht verstehen! :)) Das die BR-Arbeit ein schwieriges Amt werden würde, habe ich gewußt, aber daß wir uns mit so einem Problem auseinandersetzen müssen? Vor allem das ist doch nicht Sinn unserer BR-Aufgaben.

Ich persönlich bin verzweifelt!

RI
Ramses II

20.09.2006 um 14:53 Uhr

candy,

schalt einfach mal einen Gang zurück. Klar sind das nicht die besten Ausgangsbedingungen, aber Ihr werdet damit klar kommen müssen. Vor allem für den/die BRV dürfte die Leitung der BR-Sitzungen ein hartes Brot werden, aber mit dieser Verhandlungsführung steht und fällt das Ganze. Moglicherweise findet sich hierzu ein passende Schulung in der dann auch mit dem Dozenten und anderen BRM diese Problematik diskutiert werden kann.

Bezüglich Dolmetscher wirst Du in den Kommentierungen des § 40 BetrVG (staun!) fündig.

C
candy

20.09.2006 um 15:08 Uhr

Ramses II - vielen Dank für den Hinweis! Halte euch auf dem Laufenden, ob das mit dem Gang Rückwärts auch klappt! Wir werden und müssen es versuchen - das ist ja klar. habe auch schon was entdeckt zwecks Seminar. Hat schon jemand einen Kurs "Teamentwicklung im neu gewählten BR" besucht? Bitte um kurze Info, ob es sich lohnt - auch für neu gewählte, unerfahrene BR. DANKE

OP
oli p

20.09.2006 um 15:26 Uhr

Wie hoch ist der Anteil der türkischen Mitarbeiter in euerer Firma? Sind diese in der Überzahl? Wieviele BR - Mitglieder seit Ihr insgesamt?

C
candy

20.09.2006 um 15:31 Uhr

Wir sind 7 BR und der Anteil türkischer MA liegt etwa bei 40 (ca. 1/4)

F
Fayence

20.09.2006 um 19:24 Uhr

ArbG Frankfurt, Urteil vom 5.3.1997 - 14 BV 170/96 -

Anspruch auf Übersetzungen und Dolmetscher für Sitzungen

http://www.lexrex.de/rechtsprechung/entscheidungen/ctg1079949670490/1190.html

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