Erstellt am 03.10.2007 um 15:13 Uhr von pirat
Ahoi, luci12,
Ich bin der Ansicht, dass der BR in einem solchen Gespräch eher zurückhaltend sein sollte, was nicht heißt, dass er total passiv bleibt.
Nach §81 und 92 BetrVG kann der AN einen BR "zur Erörterung" hinzu ziehen. In dieser Formulierung ist m.E. eine aktive Beteiligung durchaus inbegriffen.
In § 75 Betriebsverfassungsgesetz heißt es: "Arbeitgeber und Betriebsrat haben darüber zu wachen, dass jede unterschiedliche Behandlung von Personen wegen ihrer Abstammung, Religion, Nationalität, Herkunft... unterbleibt." Der Bundesverband der Arbeitgeberverbände (BDA) hat im Herbst 1993 in seiner Verbandszeitschrift "arbeitgeber" auf die rechtlichen Möglichkeiten hingewiesen, fremdenfeindliche Äußerungen und Aktivitäten im Betrieb zu unterbinden. Die Arbeitgeber, heißt es, müssten Störungen des Betriebsklimas durch ausländerfeindliche Betätigungen entschieden vorbeugen. Im konkreten Einzelfall sei zwischen dem Recht auf Meinungsfreiheit und der Treuepflicht des Arbeitnehmers abzuwägen.
Eine Kündigung kommt bei häufigen und schweren Verstößen in Frage, wenn betriebliche Nachteile eintreten, z.B. die Betriebsdisziplin oder auch das Ansehen des Arbeitgebers beeinträchtigt wird. Auch der Betriebsrat kann die Kündigung fordern, wenn er einen Verstoß gegen § 75 des Betriebsverfassungsgesetzes sieht.
Bei nachgewiesener Beleidigung.... wäre es mindestens eine Abmahnung! In dem Betrieb, in dem ich BRV bin.
Erstellt am 03.10.2007 um 15:20 Uhr von Matze24
Du bist Arbeitnehmervertreterin auch für diesen Leiharbeiter. Insoweit solltest Du seinem Wunsch nach Beteiligung entsprechen. Die Konstellation des Gesprächs wäre sonst für den Leiharbeiter schwierig, das Anliegen könnte "niedergebügelt" werden. Zu häufig werden stigmatisierende Beleidigungen verharmlost. Sie sind oft Vorboten des Mobbings, das ein gutes Betriebsklima in den Grundfesten schädigen kann. (Mal abgesehen davon, dass wir Deutsche aufgrund unserer Geschichte besonders sensibel und verantwortungsvoll auf möglichen Fremdenhass regieren sollten.)
Deine Beteiligung an dem Gespräch ist eine typische Aufgabe eines Betriebsrats.
§§75, 80(1)Abs.7, 82(2) Betriebsverfassungsgesetz
Mit kollegialen Grüßen
Erstellt am 03.10.2007 um 15:22 Uhr von waschbär
luci12,
ist die Beleidigung den fraglich ? Streitet A. es ab das er Beleidigt hat ?
Sollte A. es bestreitten so steht ja aussage gegen Aussage,.
Sollte A. es aber nicht abstreiten , frage ich mich wer will mit wenn wo rüber reden ?
Beleidigungen, sind Abmahung´s würdig, mit Rassistischen hintergrund so wieso, das dürfte doch nun auch in Dunkel Deutschland angekommen sein .
ein grund zu einer Fristlosen kündigung sehe ichjedoch nicht und berufe mich auf endsprechende Urteile .
ABEr bitte um beachtung
Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358)
14. Abschnitt - Beleidigung (§§ 185 - 200)
Erstellt am 03.10.2007 um 15:44 Uhr von paula
nach der Rechtsprechung können ggf schon einmalige rassistische Äußerungen den Arbeitgeber zur Kündigung berechtigen. Daher steht hier evtl ein Arbeitsplatz auf dem Spiel.
Erstellt am 03.10.2007 um 20:45 Uhr von Gevatter
Hmm, §75 BetrVG entfaltet keine Wirkung, wenn es um den Hals des Beleidigers geht. Wenn, dann §104 BetrVG. Wenn der Genannte eine BR Mitglied zum Gespräch hinzuziehen will ist dies nicht nur sein Recht, sondern für das auserwählte BR Mitglied gesetzlich zwingende Pflicht. Abgesehen davon, sollte man sich als BR IMMER auch die andere Seite anhören und stets an solchen Gesprächen teilnehmen.
Erstellt am 03.10.2007 um 21:30 Uhr von luci12
Guten Abend zusammen,
ich möchte mich für die vielen Meldungen bedanken. Werde über das Ergebnis des Gesprächs am Freitag berichten.
V.G.
luci12
Erstellt am 04.10.2007 um 07:41 Uhr von wiewo
hallo Luci12
abgesehen von allen anderen Antworten - für Dir doch mal das AGG zu Gemüte.
Erstellt am 04.10.2007 um 19:08 Uhr von matze83
Späte Antwort, naja - bin aber auf jeden Fall auf morgen gespannt.
Bei uns im Betrieb wird so was knallhart angepackt, da ist der 104 auch immer schnell dabei. Und da unser Chef da auch klare Kante bezieht, endet so was meist auch mit Abmahnung / Kündigung.
Generell sind Leute,die Ausländische Mitarbeiter so angehen, ja keine Spontan- oder Einmaltäter. Und gegen Rechtes Gedankengut sollte ein BR doch klipp und klar einschreiten. Ich persöhnlich lasse da keinerlei Toleranz mehr walten.
Kein Fuß breit für so Leute!