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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Beleidigung eines ausländischen Mitarbeiters

L
luci12
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich bin neu hier & möchte mich kurz vorstellen. Ich bin 40 Jahre, weiblich, komme aus der nähe von Karlsruhe & begleite das Amt der stellv. Betriebsratsvorsitzenden seid 3 Monaten (erstmals im BR).

Ich hätte da eine Frage & hoffe, dass Ihr einige Anregungen/Tipps für mich habt.

Hier meine Frage. In unserer Firma (150 AN) wurde ein Ausländischer Mitarbeiter (Leiharbeitnehmer) von einem Kollegen ausländerfeindlich beschimpft. Der Leiharbeitnehmer hat sich dann bei seiner Firma beschwert & die wiederum hat in unserer Firma angerufen & über den Vorfall berichtet. Der Ausländische Mitarbeiter hat nun am Freitag mit unserem direkten Vorgesetzten, ich nehme auch an mit dem Kollegen der ihn beleidigt hat, ein Gespräch. Der Leiharbeiter kam auf mich zu & bat mich bei diesem Gespräch zugegen zu sein. Was ich bejahte.

Am Rande sei noch erwähnt, als der ausländische Mitarbeiter dem Vorgesetzten berichtete, dass er ein BR-Mitglied mit in das Gespräch nehmen würde, meint der Vorgesetzte, dies sei nicht nötig....

Wie würdet Ihr Euch bei so einem Gespräch verhalten. Wie sollte/müsste der AG reagieren, sollte sich die Beleidigung als richtig erweisen. Wie sollte der BR reagieren? Wie ist Eure Meinung dazu?

Viele liebe Grüße, luci12

9.68708

Community-Antworten (8)

P
pirat

03.10.2007 um 17:13 Uhr

Ahoi, luci12,

Ich bin der Ansicht, dass der BR in einem solchen Gespräch eher zurückhaltend sein sollte, was nicht heißt, dass er total passiv bleibt.

Nach §81 und 92 BetrVG kann der AN einen BR "zur Erörterung" hinzu ziehen. In dieser Formulierung ist m.E. eine aktive Beteiligung durchaus inbegriffen.

In § 75 Betriebsverfassungsgesetz heißt es: "Arbeitgeber und Betriebsrat haben darüber zu wachen, dass jede unterschiedliche Behandlung von Personen wegen ihrer Abstammung, Religion, Nationalität, Herkunft... unterbleibt." Der Bundesverband der Arbeitgeberverbände (BDA) hat im Herbst 1993 in seiner Verbandszeitschrift "arbeitgeber" auf die rechtlichen Möglichkeiten hingewiesen, fremdenfeindliche Äußerungen und Aktivitäten im Betrieb zu unterbinden. Die Arbeitgeber, heißt es, müssten Störungen des Betriebsklimas durch ausländerfeindliche Betätigungen entschieden vorbeugen. Im konkreten Einzelfall sei zwischen dem Recht auf Meinungsfreiheit und der Treuepflicht des Arbeitnehmers abzuwägen.

Eine Kündigung kommt bei häufigen und schweren Verstößen in Frage, wenn betriebliche Nachteile eintreten, z.B. die Betriebsdisziplin oder auch das Ansehen des Arbeitgebers beeinträchtigt wird. Auch der Betriebsrat kann die Kündigung fordern, wenn er einen Verstoß gegen § 75 des Betriebsverfassungsgesetzes sieht.

Bei nachgewiesener Beleidigung.... wäre es mindestens eine Abmahnung! In dem Betrieb, in dem ich BRV bin.

M
Matze24

03.10.2007 um 17:20 Uhr

Du bist Arbeitnehmervertreterin auch für diesen Leiharbeiter. Insoweit solltest Du seinem Wunsch nach Beteiligung entsprechen. Die Konstellation des Gesprächs wäre sonst für den Leiharbeiter schwierig, das Anliegen könnte "niedergebügelt" werden. Zu häufig werden stigmatisierende Beleidigungen verharmlost. Sie sind oft Vorboten des Mobbings, das ein gutes Betriebsklima in den Grundfesten schädigen kann. (Mal abgesehen davon, dass wir Deutsche aufgrund unserer Geschichte besonders sensibel und verantwortungsvoll auf möglichen Fremdenhass regieren sollten.) Deine Beteiligung an dem Gespräch ist eine typische Aufgabe eines Betriebsrats. §§75, 80(1)Abs.7, 82(2) Betriebsverfassungsgesetz

Mit kollegialen Grüßen

W
Waschbär

03.10.2007 um 17:22 Uhr

luci12,

ist die Beleidigung den fraglich ? Streitet A. es ab das er Beleidigt hat ?

Sollte A. es bestreitten so steht ja aussage gegen Aussage,.

Sollte A. es aber nicht abstreiten , frage ich mich wer will mit wenn wo rüber reden ?

Beleidigungen, sind Abmahung´s würdig, mit Rassistischen hintergrund so wieso, das dürfte doch nun auch in Dunkel Deutschland angekommen sein .

ein grund zu einer Fristlosen kündigung sehe ichjedoch nicht und berufe mich auf endsprechende Urteile .

ABEr bitte um beachtung Strafgesetzbuch Besonderer Teil (§§ 80 - 358) 14. Abschnitt - Beleidigung (§§ 185 - 200)

P
paula

03.10.2007 um 17:44 Uhr

nach der Rechtsprechung können ggf schon einmalige rassistische Äußerungen den Arbeitgeber zur Kündigung berechtigen. Daher steht hier evtl ein Arbeitsplatz auf dem Spiel.

G
Gevatter

03.10.2007 um 22:45 Uhr

Hmm, §75 BetrVG entfaltet keine Wirkung, wenn es um den Hals des Beleidigers geht. Wenn, dann §104 BetrVG. Wenn der Genannte eine BR Mitglied zum Gespräch hinzuziehen will ist dies nicht nur sein Recht, sondern für das auserwählte BR Mitglied gesetzlich zwingende Pflicht. Abgesehen davon, sollte man sich als BR IMMER auch die andere Seite anhören und stets an solchen Gesprächen teilnehmen.

L
luci12

03.10.2007 um 23:30 Uhr

Guten Abend zusammen,

ich möchte mich für die vielen Meldungen bedanken. Werde über das Ergebnis des Gesprächs am Freitag berichten.

V.G. luci12

W
wiewo

04.10.2007 um 09:41 Uhr

hallo Luci12

abgesehen von allen anderen Antworten - für Dir doch mal das AGG zu Gemüte.

M
matze83

04.10.2007 um 21:08 Uhr

Späte Antwort, naja - bin aber auf jeden Fall auf morgen gespannt.

Bei uns im Betrieb wird so was knallhart angepackt, da ist der 104 auch immer schnell dabei. Und da unser Chef da auch klare Kante bezieht, endet so was meist auch mit Abmahnung / Kündigung.

Generell sind Leute,die Ausländische Mitarbeiter so angehen, ja keine Spontan- oder Einmaltäter. Und gegen Rechtes Gedankengut sollte ein BR doch klipp und klar einschreiten. Ich persöhnlich lasse da keinerlei Toleranz mehr walten.

Kein Fuß breit für so Leute!

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