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JAV-Wahlen - wie alt darf Kandidat höchstens sein ?

D
dominik
Nov 2016 bearbeitet

Bei uns im Betrieb stehen bald wieder JAV Wahlen an. Ich würde mich gerne als Kandidat aufstellen lassen. Jetzt habe ich nur eine Frage, gibt es ein Maximal alter für Kandidaten? Müssen die Kandidaten noch in der Ausbildung sein?

Ich bin 24 Jahre und noch bis Dezember 06 / Januar 07 in der Ausbildung.

Kann ich mich dennoch aufstellen lassen?

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Community-Antworten (12)

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Fayence

19.09.2006 um 19:02 Uhr

Dominik, Kanditaten dürfen lediglich das 25. Lebensjahr nicht vollendet haben.

Wähler müssen entweder unter 18 Jahre alt sein oder sich in einer Ausbildung befinden und das 25. Lebensjahr nicht vollendet haben.

Siehe § 61 BetrVG

W
Waschbär

20.09.2006 um 14:32 Uhr

Dominik, ja du kannst dich noch zur wahl stellen, allerdings solltest du dich fragen ob es wirklich einen sinn macht, in bezug auf deine "restzeit" und dem anstehenden prüfungstress. z.b musst du ja auch noch zum Semi und diese und dat.... auch bei der JVA ist mann ganz schön beschäftigt. und in hinblick auf deine Prüfung .....könnte es dazu führen das du "mehr" lstress hast als gut für dich ist.

ist aber eine entscheidung deiner seits.

C
Carlos

20.09.2006 um 23:01 Uhr

Hallo Zusammen!

Ich habe so eine ähnliche, aber doch etwas kompliziertere Frage als Dominik. Ich bin auch 24 Jahre alt und habe einen befristeten Arbeitsvertrag (06/07). Ich möchte nun in die JAV, um meinen Arbeitsverhältnis zu verlängern. Jedoch stellt sich mir jetzt eine Frage: Darf ich mich auf Grund der Befristung überhaupt aufstellen lassen?

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Fayence

20.09.2006 um 23:21 Uhr

waschbär, welche "Restzeit"?

F
Fayence

20.09.2006 um 23:25 Uhr

Carlos, Du kannst Dich zur Wahl stellen!

Allerdings kannst Du durch das Amt KEINE Vertragsverlängerung erwirken, Dein Beschäftigungsverhältnis läuft nämlich einfach vertragsgemäß aus!

Da solltest Du noch einmal über Deine Intention nachdenken, was ich auch Euren Wählern raten würde!

W
Waschbär

21.09.2006 um 08:45 Uhr

@ Fayence

mit restzeit meine ich die zeit welche Dominik, noch in der Firma ist.

an carlos, da du ja nur in die JVA möchtest damit du eine Vertragsverlängerung bekommst, welche du auf diesen wege überhaupt nicht bekommst, muss ich dir sagen das ich es mehr als nur "abstossend" finde, JVA ist doch keine Harz 4 Verzögerung.

M
merlin

21.09.2006 um 09:49 Uhr

@ waschbär, der Fall von Dominik unterscheidet sich aber doch von dem von Carlos, Dominik befindet sich noch in Ausbildung... Und Du meinst wirklich, Carlos will in die JVA ? :-)

W
Waschbär

21.09.2006 um 10:21 Uhr

merlin,

der unterschied ist mir klar.

ob carlos in die JVA will das muss er selber entscheiden, aber wie gesagt ich habe bedenken wegen seiner Motivation.

M
merlin

21.09.2006 um 10:40 Uhr

Du hast mich missverstanden! Er möchte in die JAV, die JVA ist was anderes :-)

F
Fayence

21.09.2006 um 10:44 Uhr

waschbär, der §78a BetrVG könnte sicherlich helfen, die "Restzeit" zu verlängern!

W
Waschbär

21.09.2006 um 12:10 Uhr

an merlin,

O.K war ein "dreher", meinte natürlich JAV nicht "Knast",

an Fayence

könnte helfen, allerdings wegen der Prüfung die er "bald" hat ,ist die frage ob es nicht alles etwas viel sein könnte, das macht mir mehr sorgen, ich hatte da schon mal FAST so einen traurigen fall.... und bei der Prüfung ist eine "Tätigkeit wie die JAV", nicht als Bonus anrechen bar.

C
Carlos

21.09.2006 um 17:14 Uhr

an Alle!

Wenn ich vor habe mich für die JAV Wahlen aufstellen zu lassen, dann nicht nur aus dem Grund, dass ich meinen Arbeitsvertrag verlängern möchte, sondern auch die Interessenvertretung für die jugendlichen Mitarbeiter zu sein. Ich habe mich da leider etwas ungeschickt ausgedrückt. SORRY! Leider hört sich das in Bezug auf meinen Arbeitsvertrag nicht sehr gut an. Ihr müsst das schon verstehen. In der Tegion in der ich wohne muss man jeden Tag glücklich darüber sein, dass man einen Arbeitsplatz hat.

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