Erstellt am 19.09.2006 um 17:02 Uhr von Fayence
Dominik,
Kanditaten dürfen lediglich das 25. Lebensjahr nicht vollendet haben.
Wähler müssen entweder unter 18 Jahre alt sein oder sich in einer Ausbildung befinden und das 25. Lebensjahr nicht vollendet haben.
Siehe § 61 BetrVG
Erstellt am 20.09.2006 um 12:32 Uhr von waschbär
Dominik,
ja du kannst dich noch zur wahl stellen, allerdings solltest du dich fragen ob es wirklich einen sinn macht, in bezug auf deine "restzeit" und dem anstehenden prüfungstress.
z.b musst du ja auch noch zum Semi und diese und dat.... auch bei der JVA ist mann ganz schön beschäftigt. und in hinblick auf deine Prüfung .....könnte es dazu führen das du "mehr" lstress hast als gut für dich ist.
ist aber eine entscheidung deiner seits.
Erstellt am 20.09.2006 um 21:01 Uhr von Carlos
Hallo Zusammen!
Ich habe so eine ähnliche, aber doch etwas kompliziertere Frage als Dominik. Ich bin auch 24 Jahre alt und habe einen befristeten Arbeitsvertrag (06/07). Ich möchte nun in die JAV, um meinen Arbeitsverhältnis zu verlängern. Jedoch stellt sich mir jetzt eine Frage: Darf ich mich auf Grund der Befristung überhaupt aufstellen lassen?
Erstellt am 20.09.2006 um 21:21 Uhr von Fayence
waschbär,
welche "Restzeit"?
Erstellt am 20.09.2006 um 21:25 Uhr von Fayence
Carlos,
Du kannst Dich zur Wahl stellen!
Allerdings kannst Du durch das Amt KEINE Vertragsverlängerung erwirken, Dein Beschäftigungsverhältnis läuft nämlich einfach vertragsgemäß aus!
Da solltest Du noch einmal über Deine Intention nachdenken, was ich auch Euren Wählern raten würde!
Erstellt am 21.09.2006 um 06:45 Uhr von waschbär
@ Fayence
mit restzeit meine ich die zeit welche Dominik, noch in der Firma ist.
an carlos, da du ja nur in die JVA möchtest damit du eine Vertragsverlängerung bekommst, welche du auf diesen wege überhaupt nicht bekommst, muss ich dir sagen das ich es mehr als nur "abstossend" finde, JVA ist doch keine Harz 4 Verzögerung.
Erstellt am 21.09.2006 um 07:49 Uhr von merlin
@ waschbär,
der Fall von Dominik unterscheidet sich aber doch von dem von Carlos, Dominik befindet sich
noch in Ausbildung...
Und Du meinst wirklich, Carlos will in die JVA ? :-)
Erstellt am 21.09.2006 um 08:21 Uhr von waschbär
merlin,
der unterschied ist mir klar.
ob carlos in die JVA will das muss er selber entscheiden, aber wie gesagt ich habe bedenken wegen seiner Motivation.
Erstellt am 21.09.2006 um 08:40 Uhr von merlin
Du hast mich missverstanden! Er möchte in die JAV, die JVA ist was anderes :-)
Erstellt am 21.09.2006 um 08:44 Uhr von Fayence
waschbär,
der §78a BetrVG könnte sicherlich helfen, die "Restzeit" zu verlängern!
Erstellt am 21.09.2006 um 10:10 Uhr von waschbär
an merlin,
O.K war ein "dreher", meinte natürlich JAV nicht "Knast",
an Fayence
könnte helfen, allerdings wegen der Prüfung die er "bald" hat ,ist die frage ob es nicht alles etwas viel sein könnte, das macht mir mehr sorgen, ich hatte da schon mal FAST so einen traurigen fall....
und bei der Prüfung ist eine "Tätigkeit wie die JAV", nicht als Bonus anrechen bar.
Erstellt am 21.09.2006 um 15:14 Uhr von Carlos
an Alle!
Wenn ich vor habe mich für die JAV Wahlen aufstellen zu lassen, dann nicht nur aus dem Grund, dass ich meinen Arbeitsvertrag verlängern möchte, sondern auch die Interessenvertretung für die jugendlichen Mitarbeiter zu sein. Ich habe mich da leider etwas ungeschickt ausgedrückt. SORRY! Leider hört sich das in Bezug auf meinen Arbeitsvertrag nicht sehr gut an. Ihr müsst das schon verstehen. In der Tegion in der ich wohne muss man jeden Tag glücklich darüber sein, dass man einen Arbeitsplatz hat.