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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Abmahnung für freigestelles BR-Mitglied - wer entscheidet über Ermahnung/Abmahnung?

Z
zzappy
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen,

folgendes Problem: ein freigestelltes BR-Mitglied hat gegen Betriebsvereinbarung verstossen und soll dafür abgemahnt werden (sachlich ok) - wer entscheidet über Ermahnung/Abmahnung? wer führt die Gespräche? wer ist der "disziplinarische Vorgesetzte"? was habt ihr für Erfahrungen?

Ist leider (oder zum Glück) in all den Jahren vorher nie bei uns passiert - aber die Wahlen 2006 haben auch in unserem Gremium einiges verändert .... :-(

Danke für eure Antworten!

2.40407

Community-Antworten (7)

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Bernd

19.09.2006 um 10:59 Uhr

Hallo zzappy,

ich denke, dass ein BR-Mitglied wegen Verstoßes gegen eine BV im arbeitsrechtlichem Sinne nicht abgemahnt werden kann. Ein freigestelltes BRM hat in dem Sinne keinen Vorgesetzten. Bei Verstößen kann ein Freigestellter nach BetrVG § 23 wegen Pflichtverletzungen zur Verantwortung gezogen werden, auf Antrag der im § genannten Personengruppen. Natürlich kann der BR jederzeit die Freistellung beenden.

Z
zzappy

19.09.2006 um 12:20 Uhr

Danke schon einmal!

Aber es geht hier nicht um eine Pflichtverletzung nach §23 oder einer Widerrufung der Freistellung oder sogar Ausschluss aus dem BR - sondern um unentschuldigtes Fehlen und ich kann mir nicht vorstellen, dass ein freigestelltes BR-Mitglied dafür nicht die arbeitsrechtlichen Konsequenzen tragen muß?? Dafür muß doch ein BR genauso geradestehen, wie ein "normaler" Mitarbeiter?

Gibt es andere Meinungen?

M
Mona-Lisa

19.09.2006 um 12:40 Uhr

@zzappy, ich kann dich schon verstehen! Wenn ein freigestelltes BR-Mitglied unentschuldigt fehlt, muss es genau so mit einer Abmahnung rechnen wie jeder andere Arbeitnehmer auch! Ich muss ehrlich zugeben, bei uns ist das zum Glück auch noch nicht passiert! Aber gesetzten Fall, würde diesen Anschiss dann die GL übernehmen.....

B
Bernd

19.09.2006 um 13:14 Uhr

@zzappy Ein Unentschuldigtes Fehlen ist dann aber kein Verstoß gegen eine Betriebsvereinbarung sondern gegen den Arbeitsvertrag; und das wird von der GF bestraft, hier natürlich mit einer Abmahnung, falls der Kollege nicht nachweisen kann, im Rahmen seiner BR-Tätigkeit abwesend zu sein.

Z
zzappy

19.09.2006 um 15:07 Uhr

bei uns ist auch der Verstoß gegen eine BV ("Krankheit/Fernbleiben vom Arbeitsplatz") - die Krankmeldungen erfolgten nicht rechtzeitig und die AU's wurden nicht in der vorgeschriebenen Form und viel zu spät und nicht vollständig eingereicht

ja, ich denke auch, dass wir das Thema der GF übergeben werden! danke!

F
Fayence

19.09.2006 um 16:20 Uhr

"ja, ich denke auch, dass wir das Thema der GF übergeben werden! danke!"

Verstehe ich Dich hier wirklich richtig? Die Abmahnung sollte seitens des BR ausgesprochen werden???

Z
zzappy

19.09.2006 um 16:44 Uhr

nein - um Gottes Willen!!

der Personalbereich hat nur versucht, UNS dafür vor den Karren zu spannen .. ("wir bereiten euch mal die Abmahnung vor und ihr könnt das dann mit ihm klären ....") und das werden wir natürlich nicht machen!

aber trotzdem bin ich natürlich der Ansicht, dass man - gerade als freigestelltes Mitglied - eine Vorbildfunktion ausüben muss und solche schwerwiegenden Verstösse auch die entsprechenden Konsequenzen haben müssen!

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