Erstellt am 19.09.2006 um 08:15 Uhr von Mona-Lisa
Thom220,
na du bist gut!
Bei den spärlichen bis gar keinen Angaben ist das nicht zu beantworten!
Aber in erster Linie muss die Pause vom AG "Nicht" bezahlt werden!
Eine Ausnahme, wer im 3-Schicht-System arbeitet.........
Erstellt am 19.09.2006 um 08:26 Uhr von Lotte
@Moni-L
Nicht nur bei Wechselschicht:
Manchmal gibt es in antiquierten TV eine Regelung, die besagt:
"Werden unmittelbar vor Beginn der dienstplanmäßigen bzw. betriebsüblichen AZ oder in unmittelbaren Anschluss daran mindestens zwei Ü-Stunden geleistet, ist eine viertelstündige, werden mehr als drei Arbeitsstunden geleistet, ist eine insgesamt halbstündige Pause zu gewähren, die als AZ anzurechnen ist"
Thom220,
vielleicht mal einen Blick in den TV werfen? Gibt es eine BV zur Pausenzeit?
Erstellt am 19.09.2006 um 08:29 Uhr von Thom220
Na ja haste eigentlich Recht
Folgendes, wir sind ein Unternehmen in der Metalverarbeitung
und Arbeiten im 2 - Schichtbetrieb.
Die Frühschicht macht nach sechs Stunden eine 15 Minuten Pause, die Mittagschicht dementsprechend.
Meine Frage ist muß der AG die 15 Minuten Pause Bezahlen?
Ich kann dazu im BTVG nichts Finden. § usw
Erstellt am 19.09.2006 um 08:29 Uhr von Mona-Lisa
@Lottili,
war ja auch nur ein Beispiel....
Wo hast du denn diese "antiquierte Regelung" gefunden?
Erstellt am 19.09.2006 um 09:02 Uhr von Lotte
@Mohnchen,
in unserem BMT, der aber nur noch einzelvertraglich gilt.
@Thom220,
wieso macht Ihr nur 15min Pause? Siehe ArbZG § 4, aber bezahlt wird eine Pause nur, wenn TV, BV so etwas vereinbart, z.B. bei einer Bereitschaftspause oder in anderen Ausnahmesituationen