Erstellt am 19.09.2006 um 08:31 Uhr von Fayence
Mitsi,
sprechenden Menschen kann geholfen werden, warum fragst Du nicht einfach bei einem ev. existierenden BR nach?
Erstellt am 19.09.2006 um 09:30 Uhr von Angi1
Hallo Mitsi,
laut Fitting zu § 87 Abs.1 Punkt 1 RN 71 kann das Zurverfügungstellen von Parkplätzen nicht erzwungen werden. Stellt der AG aber Parkplätze zur Verfügung hat der BR bei der Verteilung der selben ein MBR.
Anspruch auf einen Behinderparkplatz haben nur Behinderte mit einem aG (außergewöhnlich Gehbehindert) oder BI (Blinde) als Zusatz im Behindertenausweis.
MfG
Angi1