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Gekennzeichnerter Behinderten Parkplatz

D
DeNip
Feb 2020 bearbeitet

Guten Tag, mein Arbeitgeber stellt mir einen Parkplatz zur Verfügung. Gekennzeichnet ist er als Behindertenparkplatz und mit dem Kennzeichen des Wagens. Leider parken dort ständig rücksichtslose Kollegen. Der Arbeitgeber selber kann weder die Parkerlaubnis der Fahrer entziehen noch abschleppen lassen. Gibt es irgendeine Möglichkeit die "Parkplatzschweine" zu belangen? Vielen Dank

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Community-Antworten (10)

M
Moreno

26.02.2020 um 16:15 Uhr

Warum kann er nicht abschleppen lassen?

S
seehas

26.02.2020 um 16:16 Uhr

Weshalb kann der Arbeitgeber nicht eingreifen? Gehört ihm das Grundstück? Dann hat er das Hausrecht und kann seine Anweisungen auch durchsetzen. Es sei denn er will nicht...

M
Moreno

26.02.2020 um 16:20 Uhr

Na Seehas wenn ihm das Grundstück nicht gehören würde oder es nicht gepachtet hat könnte er DENIP ja keinen Parkplatz zur Verfügung stellen ;-)

D
DeNip

26.02.2020 um 16:31 Uhr

Das kann ich leider nicht sagen. Mir wurde gesagt, dass sie das nicht dürfen.

D
DummerHund

26.02.2020 um 16:36 Uhr

Raus kriegen kannst du das indem du dich an den BR wendest mit dem Problem. Diesem auch ruhig offen sagen das sie sich ja nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 drum kümmern müssten. Mal schauen was sie sagen...und auch was der AG sagt wenn der BR ankommt.

M
Moreno

26.02.2020 um 16:49 Uhr

Natürlich darf er das! Aber wie Seehas schon angedeutet hat wenn er nicht will. Andere Möglichkeit Du pachtest den Parkplatz vom AG sagen wir mal für einen Euro im Monat und kümmerst Dich dann selber um die Falschparker ;-)

D
DeNip

26.02.2020 um 17:44 Uhr

Ok lieben Dank. Das Ordnungsamt Bonn hat mir bereits bestätigt, dass ich den Falschparker abschleppen lassen darf. Die Kosten müssen dann von dem Fahrer erstattet werden.

C
celestro

26.02.2020 um 18:07 Uhr

Das OA ist sich bewusst gewesen, dass es ein Parkplatz auf Privatgrund ist, über den gesprochen wurde?

M
Moreno

26.02.2020 um 22:10 Uhr

Warum nicht Celestro für öffentlichen Raum wären sie ja zuständig. So haben sie nur bestätigt dass der Besitzer des Parkplatzes den Falschparker abschleppen lassen kann.

E
Erbsenzähler

27.02.2020 um 07:58 Uhr

@DeNip Verges nicht, dass du die Kosten erst einmal selber zahlen musst, da das Auto von einem Privatparkplatz abgeschleppt wird.

Hast du die Falschparker mal persönlich angesprochen? Oder wurde das mal vom BR auf der Betriebsversammlung angesprochen? Wie wäre es mal mit einer Rundmail? Von zuparken würde ich abraten. Das könnte als Nötigung gesehen werden.

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