kolonnenführer zur Betriebsversammlung?
Guten Tag, Wir sind gerade dabei uns in der Firma zu organisieren um einen BR zu gründen. Nun ist die Frage wer zu einer Betriebsversammlung eingeladen wird um dort den Wahlvorstand zu wählen. Dazu als Erklärung wir sind eine Firma mit 3 kolonnen und jede davon hat einen kolonnen Führer der auch für Mehraufwand anders entlohnt wird. Jetzt die Frage : gelten die als Mitarbeiter und muss man sie einladen oder nicht?
Community-Antworten (11)
24.09.2018 um 22:42 Uhr
Gegenfrage erst einmal, wer lädt zu dieser Betriebsversammlung rechtlich ein?. Eine Betriebsversammlung würde nämlich heißen Alle IM UNTERNEHMEN BESCHÄFTIGTE, haben das recht auf Teilnahme an einer Betriebsversammlung. Und jeder Einzelne ohne Einbußen seiner Lohnes oder Gehaltes nebst Zulagen.
25.09.2018 um 00:16 Uhr
Diese Kolonnenführer werden ganz normale Arbeitnehmer sein die sich auch für den Betriebsrat aufstellen lassen können!
25.09.2018 um 11:30 Uhr
"Jetzt die Frage : gelten die als Mitarbeiter und muss man sie einladen oder nicht?"
Gegenfrage ... was denkst Du denn, was die sind, wenn nicht Mitarbeiter ? verwundert schau
Und wieso willst Du eigentlich wissen, ob Ihr die Kolonnenführer einladen müßt ? Ihr schreibt eine allgemeine Einladung und hängt die ans "schwarze Brett" ... fertig. Oder willst Du jedem MA eine separate Einladung (mit Namen drauf) in die Hand drücken ?
25.09.2018 um 11:36 Uhr
Zitat (celestro): "Gegenfrage ... was denkst Du denn, was die sind, wenn nicht Mitarbeiter ? 'verwundert schau'"
§5 BetrVG hat da so ein paar Ideen. Auch wenn für den Kenner der Materie hier naheliegen dürfte, dass es sich wohl eher nicht um leitende Angestellte handelt (was aber auch nicht ganz auszuschließen ist), so sollte man den Fragesteller hier doch nicht als dumm darstellen (jaja, ich weiß was jetzt kommt).
25.09.2018 um 18:02 Uhr
"Eine Betriebsversammlung würde nämlich heißen Alle IM UNTERNEHMEN BESCHÄFTIGTE, haben das recht auf Teilnahme an einer Betriebsversammlung"
ausgemachter Blödsinn!
25.09.2018 um 18:13 Uhr
"so sollte man den Fragesteller hier doch nicht als dumm darstellen (jaja, ich weiß was jetzt kommt)."
Mache ich gar nicht. Und sofern Du gewußt hättest, daß ich das jetzt schreibe, hättest Du Dir Deinen Kommentar auch komplett sparen können.
25.09.2018 um 21:33 Uhr
@Pickel um den Fragesteller der Antwort ein Stück näher zu bringen, solltest du erklären welche im Unternehmen beschäftigten Personen kein Anrecht auf Teilnahme einer Betriebsversammlung haben
25.09.2018 um 23:53 Uhr
Wie der Name schon sagt: Zu einer Betriebsversammlung werden alle Mitarbeiter des BETRIEBS eingeladen und nicht des Unternehmens. Das könnte ein viel größerer Personenkreis sein. Nicht eingeladen werden die leitenden Angestellten. Bei Kollonnenführern stelle ich mir Mitarbeiter vor, die zwar weisungsbefugt sind, aber z.B. nicht selbständig einstellen oder entlassen können. Wenn das so ist, sind sie keine leitenden Angestellten.
26.09.2018 um 00:11 Uhr
@alterMann. Deine Antwort deckt vollumfänglich meinen Fehler auf. Finde ich auch voll ok. Für mich war halt nur wieder Fremd...nach dem Motto stimmt nicht...absoluter Blödsinn. Entweder ich relativiere sofort oder aber enthalte mich .
26.09.2018 um 11:24 Uhr
DummerHund, dein Eingeständnis ehrt dich. Überlege bitte aber auch wie es auf andere wirkt wenn ein Forenteilnehmer (du) eine recht simple Frage a) komplett falsch, b) ohne jeden Hinweis auf Unsicherheiten seiner Antwort in GROSSBUCHSTABEN als Fakt hinstellt. Es ist nicht Aufgabe der Gemeinschaft hier solche Selbstüberschätzungen als Korrektiv immer wieder einzufangen. Irren kann man sich selbst bei simplen Fragen mal. Dann muss man aber auch damit leben dass nicht jeder Teilnehmer die Geduld hat dieses Basiswissen hier nachzureichen.
26.09.2018 um 22:09 Uhr
@Pickel. Ich nehme deine Kritik gerne an. Nur bitte versuche dich im Sinne der Allgemeinheit, nicht aus zu drücken wie ein Politiker(am ende des Satzes weiß keiner mehr womit du angefangen hast). Ansonsten aber nehme ich deinen Einwand an und versuche mich zu bessern.
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