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Nichtdurchführung von Betriebsversammlungen - Auswirkungen?

A
AuricGoldfinger
Jan 2018 bearbeitet

Welche Auswirkungen kann die Nichtdurchführung von regelmässigen Betriebsversammlungen durch den Betriebsrat haben ?

mfg

2.31702

Community-Antworten (2)

M
Mona-Lisa

18.09.2006 um 13:29 Uhr

@AuricGoldfinger, fragt hier ein Betriebsrat?

N
Nanu

18.09.2006 um 13:35 Uhr

Der BR ist verpflichtet, in jedem Kalendervierteljahr eine regelmäßige Betriebsversammlung durchzuführen (§ 43 Abs. 1 Satz 1 BetrVG) Die Bestimmung ist zwingend. Sie verpflichtet den BR, vierteljährlich mindestens eine Betriebsversamml. durchzuführen, die halbjährlich auch in Form einer Abteilungsversamml. stattfinden kann, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Die Nichtdurchführung vorgeschriebener Betriebsversamml. erschwert eine konsequente Interessenvertretung durch den BR und kann- insbesondere im Wiederholungsfall - eine grobe Verletzung der gesetzlichen Pflichten des BR nach § 23 Abs. 1 darstellen (LAG Rheinland-Pfalz, BB 60,982;Hess.-LAG,AiB 94,404).

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