W.A.F. LogoSeminare

Gerichtlicher Vergleich mit dem BR abgeschlossen, wird nicht eingehalten??

B
BMW666
Sep 2018 bearbeitet

Ich habe als Betriebsrat einen gerichtlichen vergleich mit unserem Arbeitgeber abgeschlossen. Er hält sich aber nicht daran. Was kann ich jetzt machen?? Kann ich erneut eine einstweilige Verfügung beantragen, da er sich nicht daran hält und den BR und den vergleich ignoriert???

40502

Community-Antworten (2)

O
outofmemory

24.09.2018 um 11:25 Uhr

Wenn Ihr schon einen Vergleich geschlossen habt, dann würde ich den Rechtsanwalt, der euch hierbei unterstüzt hat, wieder konsultieren und das weitere Vorgehen besprechen.

K
kratzbürste

24.09.2018 um 14:57 Uhr

§ 23 Abs 3 BetrVG

Ihre Antwort