Erstellt am 24.09.2018 um 09:25 Uhr von outofmemory
Wenn Ihr schon einen Vergleich geschlossen habt, dann würde ich den Rechtsanwalt, der euch hierbei unterstüzt hat, wieder konsultieren und das weitere Vorgehen besprechen.
Erstellt am 24.09.2018 um 12:57 Uhr von kratzbürste