Gerichtlicher Vergleich mit dem BR abgeschlossen, wird nicht eingehalten??
Ich habe als Betriebsrat einen gerichtlichen vergleich mit unserem Arbeitgeber abgeschlossen. Er hält sich aber nicht daran. Was kann ich jetzt machen?? Kann ich erneut eine einstweilige Verfügung beantragen, da er sich nicht daran hält und den BR und den vergleich ignoriert???
Community-Antworten (2)
24.09.2018 um 11:25 Uhr
Wenn Ihr schon einen Vergleich geschlossen habt, dann würde ich den Rechtsanwalt, der euch hierbei unterstüzt hat, wieder konsultieren und das weitere Vorgehen besprechen.
24.09.2018 um 14:57 Uhr
§ 23 Abs 3 BetrVG
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