Einstellung geringfügig Beschftigte - Zustimmmung Betriebsrat?
Muss der BR auch bei gringfügig Beschftigten bei Einstellung oder Kündigung zustimmen?
Community-Antworten (1)
17.09.2006 um 21:59 Uhr
nonpro, Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen, zur Zustimmung ist er keineswegs verpflichtet! Auch bei einer Kündigung muss der Betriebsrat nicht zustimmen! Egal, ob geringfügig beschäftigt oder nicht.
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