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Einstellung geringfügig Beschftigte - Zustimmmung Betriebsrat?

N
nonpro
Jan 2018 bearbeitet

Muss der BR auch bei gringfügig Beschftigten bei Einstellung oder Kündigung zustimmen?

2.16101

Community-Antworten (1)

M
Mona-Lisa

17.09.2006 um 21:59 Uhr

nonpro, Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen, zur Zustimmung ist er keineswegs verpflichtet! Auch bei einer Kündigung muss der Betriebsrat nicht zustimmen! Egal, ob geringfügig beschäftigt oder nicht.

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