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Neuwahl des Vorsitzenden - darf der Stellvertretende sich auch zur Wahl stellen ?

H
Heino
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ! Wir müssen einen neuen BR - Vorsitzenden wählen, da der "Alte" zurückgetreten ist ! Darf der Stellvertretende sich auch zur Wahl stellen ?

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Community-Antworten (7)

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Mona-Lisa

17.09.2006 um 15:30 Uhr

Heino, jeder eurer Betriebsräte kann sich zu dieser Wahl stellen, ob Männlein, Weiblein, oder auch Stellvertreter!

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Fayence

17.09.2006 um 15:49 Uhr

Heino, sollte der Stellvertreter als BRV gewählt werden, muss er vor Annahme der Wahl sein Amt als Stellvertreter offiziell niederlegen. Denkt also an einen zusätzlichen TOP "Wahl stellvertr. BRV"!

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Mona-Lisa

17.09.2006 um 16:11 Uhr

@Fayence, "Denkt also an einen zusätzlichen TOP...... "

Gleichzeitig Wahl des BRV UND vorsorglich Wahl des Stellvertreters? Da muss doch der Gedanke aufkommen, dass eh schon von vorne herein klar ist, wer der nächste BRV wird..........

Besser wäre es in diesem Fall, die Amtsniederlegung erst zum TOP aufzunehmen, wenn genau das eintrifft.

W
Waschbär

17.09.2006 um 16:35 Uhr

Mona Lisa,

meinst du nicht das du "etwas" kleinlich bist .O.K dein weg wäre 100% ig, aber ich würde sagen übertrieben.

aber wenn ich das "gezicke" in einigen räten hier im Forum mit bekomme.. dann wiederum wäre ich für deine version.

ergo. ist der BR "grün" mit sich wähle Fayence

ist die stimmung "eher" dick wähle Mona-Lisa´s weg.

ja ja ggf hat noch jemannd einen anderen weg (?)

F
Fayence

17.09.2006 um 16:56 Uhr

Mona-Lisa,

man könnte den TOP ja auch benennen "Vorsorglich: Wahl stellvertr. BRV"!

Was ist, wenn in dieser Sitzung keine einstimmige Ergänzung der Tagesordnung zustande kommt, aus welchem Grund auch immer? Daher würde ich diesen TOP schon bei der Einladung berücksichtigen! Auch besteht die Möglichkeit, einen TOP als hinfällig zu vermerken.

M
Mona-Lisa

17.09.2006 um 17:03 Uhr

@Fayence, ehrlich gesagt, ich würd`s auf keinen Fall machen, auch auf die Gefahr hin, ein "paar Tage" (bis zur nächsten Sitzung) ohne Stellvertreter klarkommen zu müssen. Die Wahl des BRV darf nicht schon bei der Einladung ein "Gschmäckle" bekommen.......

@waschbär, ....egal wie die Stimmung im Gremium ist!

L
Lotte

17.09.2006 um 20:46 Uhr

@alle, fände es als BRM auch in einem Gremium ohne Gezicke etwas merkwürdig, wenn es auf der TO einen TOP "Vorsorglich: Wahl stellvertr. BRV" gäbe.

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