Erstellt am 16.09.2006 um 11:10 Uhr von Catweazle
Hallo Schilla,
du brauchst nicht zurücktreten, ein Stellvertreter vom Stellvertreter ist im BetrVG nicht vorgesehen. Natürlich könnt ihr intern regeln wer bei gleichzeitiger Verhinderung der BRV die Initiative übernimmt. Solch eine Regelung macht auch Sinn. Aber derjenige ist kein Amtsträger.
Im Zuge der vertrauensvollen Zusammenarbeit solltest du sagen warum du das nicht mehr machen willst. Die Antwort kennt doch keiner besser als du selbst.
Erstellt am 16.09.2006 um 11:10 Uhr von waschbär
@ Schilla,
darf ich fragen warum ?
Erstellt am 16.09.2006 um 11:31 Uhr von Mona-Lisa
@Catweazle,
der Fragesteller ist stellvertretender Vorsitzender. Siehe Beitrag 34039.
@Schilla,
Gib deine Entscheidung in der nächsten Sitzung, oder auch nur dem Vorsitzenden bekannt. Dann trittst du automatisch in die Reihe des normalen Betriebsratsmitglied`s zurück.
Wählt einen neuen Stellvertreter, und gut is!