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Kündigungsschutz Betriebsräte?

O
Octopus
Jan 2018 bearbeitet

In unserem Betrieb sollen mehrere Bereiche in einen anderen Standort (600 km entfernt) ausgelagert werden. Für einige AN wird eine Weiterbeschäftigung dort angeboten. Betroffen sind unter anderem mehrere Betriebsräte. Meine Frage: Muß den BR-Mitgliedern vom AG eine Weiterbeschäftigung am jetzigen Standort angeboten werden oder können die BR-Mitglieder auch dazu aufgefordert werden in die 600 km weiter gelegenen Standort zu wechseln, sie würden dann ja ihr Mandat verlieren. Es werden auch alternativ Aufhebungsverträge angeboten.

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Community-Antworten (3)

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Lotte

16.09.2006 um 12:04 Uhr

Octopus, das BRM sollte die Versetzung ablehnen,

der BR sollte die Zustimmung zur Versetzung oder Änderungskündigung verweigern. siehe §103 BetrVG

Der AG muss die BRM am jetztigen Standpunkt übernehmen, wir haben hier erst vor kurzem diskutiert, dass dies sogar soweit gehen kann, dass andere Kollegen aus dem Betrieb versetzt werden, damit die BRM bleiben können.

siehe auch KschG §15

O
Octopus

16.09.2006 um 12:47 Uhr

Hallo Lotte,

die Arbeit, die die BRM bisher ausgeübt haben, findet dann hier nicht mehr statt - es gibt nur noch völlig andere Bereiche. Es nutzt ja nichts, wenn ein anderer Kollege versetzt werden müßte, wenn man von dessen Arbeit jedoch nichts versteht.

L
Lotte

16.09.2006 um 13:06 Uhr

Octopus, bin mir nicht ganz sicher, wer dann ein Problem hat. Neige fast dazu zu sagen: Der AG.

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