Abwahl BR-Vorsitzender - muss der BR die Kollegen die Arbeitnehmer über die Gründe informieren?
Hallo, Bei uns wurde der BR-Vorsitzende abgewählt, der BR hat die Kollegen nicht die Arbeitnehmer über die gründe informiert. Meine Frage, kann man die Begründung der Abwahl des Vorsitzenden verlangen. Oder hat der Betriebsrat sogar ein Formfehler brgangen?
Meine zweite Frage: Ist es möglich als ordentliches BR-Mitglied sein Mandant niederlegen und als Ersatzmitglied weiter machen? Für eine schnelle Antwort wäre ich Euch sehr dankbar!!!!
Community-Antworten (2)
15.09.2006 um 22:33 Uhr
Nein, dieses können die Arbeitnehmer nicht verlangen. Im übrigen handelt es sich nur um ein Verwaltungsakt des BR.
15.09.2006 um 23:03 Uhr
Legt ein ordentliches Betriebsratsmitglied offiziell sein Betriebsratsamt nieder, so ist er komplett aus dem BR ausgeschieden und das entsprechende Ersatzmitglied rückt nach. Eine weitere Mitgliedschaft als Ersatzmitglied ist NICHT möglich
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