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Schlüssel zum Betriebsratsbüro

L
Leni
Sep 2018 bearbeitet

Hallo, wer darf außer den Betriebsratsmitgliedern einen Büroschlüssel besitzen? Wir haben schon öfter bemerkt dass unser Büro in Abwesenheit gereinigt wurde. Auf Nachfrage beim Reinigungspersonal wurde uns gesagt das die Pflegedienstleitung einen Generalschlüssel besitzt und dann auch mal aufsperrt. Diesen Generalschlüssel besitzen noch mehrere Personen , z.B. Geschäftsführung.

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Community-Antworten (3)

J1
Juri 11

21.09.2018 um 23:29 Uhr

Nur BR Mitglieder Wenn ihr damit nicht einverstanden seid , oder Bedenken habt , würde ich den AG darauf hinweisen . Es muss gewährleistet sein, dass Unbefugte keinen Zutritt zum Betriebsratsbüro haben. Mit unserem AG haben wir sogar vereinbart, dass im Falle eines Feuers die Feuerwehr Tür einbrechen darf bzw.muss Die Kosten würde das Gremium übernehmen. Mit dem Reinigungspersonal haben wir bestimmte Zeiten vereinbart und schlissen selber auf .

C
celestro

22.09.2018 um 01:46 Uhr

"Es muss gewährleistet sein, dass Unbefugte keinen Zutritt zum Betriebsratsbüro haben."

Wie kommst Du denn auf die Idee ? Der Raum muß jawohl mal sauber gemacht werden. Der BR schafft sich abschließbare Schränke an und dafür hat natürlich nur der BR Schlüssel.

Alles Andere wäre völliger Mumpitz.

J1
Juri 11

22.09.2018 um 02:28 Uhr

Im Rahmen seines Hausrechts kann der Betriebsrat vom AG verlagen, nicht ohne vorherige Genehmigung das Betriebsratsbüro zu betreten.

Die Schlüssel verwaltet der Betriebsrat.

Und das geht auch für das Putzpersonal LAG Nürnberg, 1. April 1999 - 6 Ta /699

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