Erstellt am 21.09.2018 um 21:29 Uhr von Juri 11
Nur BR Mitglieder
Wenn ihr damit nicht einverstanden seid , oder Bedenken habt , würde ich den AG darauf hinweisen .
Es muss gewährleistet sein, dass Unbefugte keinen Zutritt zum Betriebsratsbüro haben.
Mit unserem AG haben wir sogar vereinbart, dass im Falle eines Feuers die Feuerwehr Tür einbrechen darf bzw.muss
Die Kosten würde das Gremium übernehmen.
Mit dem Reinigungspersonal haben wir bestimmte Zeiten vereinbart und schlissen selber auf .
Erstellt am 21.09.2018 um 23:46 Uhr von celestro
"Es muss gewährleistet sein, dass Unbefugte keinen Zutritt zum Betriebsratsbüro haben."
Wie kommst Du denn auf die Idee ? Der Raum muß jawohl mal sauber gemacht werden. Der BR schafft sich abschließbare Schränke an und dafür hat natürlich nur der BR Schlüssel.
Alles Andere wäre völliger Mumpitz.
Erstellt am 22.09.2018 um 00:28 Uhr von Juri 11
Im Rahmen seines Hausrechts kann der Betriebsrat vom AG verlagen, nicht ohne vorherige Genehmigung das Betriebsratsbüro zu betreten.
Die Schlüssel verwaltet der Betriebsrat.
Und das geht auch für das Putzpersonal
LAG Nürnberg, 1. April 1999 - 6 Ta /699