Kann / darf jedes BR-Mitglied einen Schlüssel für das Betriebsratsbüro bekommen?
Unser Betriebsrat besteht aus 11 Mitgliedern. Die Stelle des freigestellten Mitglieds teilen sich 3 Personen. Diese 3 und der Schwerbehindertenvertreter haben einen Schlüssel für das Betriebsratsbüro bekommen. Wenn Jemand Zutritt bekommen möchte um Betriebsratsarbeit zu erledigen, kann er sich an eine dieser 4 Personen wenden. Meine Frage ist: Inwieweit haben die anderen Betriebsratsmitglieder Anspruch darauf, einen Schlüssel für das Büro zu bekommen ? Wie ist hierzu die Rechtslage, wo kann ich das nachlesen ?
Community-Antworten (4)
05.05.2006 um 09:13 Uhr
Leider konnte ich im Fitting nichts finden das dies regelt. Aber ich würde davon ausgehen, dass es grundsätzlich möglich ist, dass alle BRM einen Schlüssel haben und das auch Sinn macht. Allerdings kann es auch vorkommen, dass bei sovielen Schlüsseln mal einer verloren geht. Dann müßte das Schloss ausgetauscht und wieder 11 Schlüssel nachgemacht werden und 4 Monate später wieder und so weiter. Man kann auch laut § 40 sagen, dass das alles der Arbeitgeber zu bezahlen hat und mir das egal ist, aber muß das sein? Ich finde die Lösung sowie sie jetzt besteht volkommen ausreichend.
05.05.2006 um 09:27 Uhr
BetrVG § 40 (1) spricht von Kostenübernahme, die durch Tätigkeit des BETRIEBSRATES entstehen. In BetrVG § 40 (2) wird die 'Infrastruktur' definiert, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden muss. Obwohl in diesem Absatz nicht mehr vom BR gesprochen wird, ist durch den Zusammenhang klar, dass der in Absatz 1 erwähnte BETRIEBSRAT gemeint ist. In diesem 2. Absatz werden auch die 'Räume' (z.B. Betriebsratsbüro, Sitzungsraum) genannt. Somit ist für mich klar, dass es sich um ein BETRIEBSRATS-Büro handelt und nicht um ein Betriebsratsvorsitzenden-Büro. Das ist übrigens auch die Meinung des Seminarleiters (Richter an einem LAG) meines letzten BR-Seminars, als es genau um diesen Punkt ging (hier war das Problem mit 2 Fraktionen im BR aufgetaucht). Die Aussage war: jedes BR-Mitglied hat auf Verlangen Zutritt zum BR-Büro! (Leider hat er keine Quelle genannt.) Daraus ist zu folgern, dass, wenn das Büro nicht ständig besetzt und damit für jeden verfügbar ist, Schlüssel verteilt werden müssen.
05.05.2006 um 09:45 Uhr
@Pillepalle
"Die Aussage war: jedes BR-Mitglied hat auf Verlangen Zutritt zum BR-Büro!"
Das schließt nicht ein, dass jedes BRM einen Schlüssel haben muß. Sonst müßte es doch heißen OHNE Verlangen zutritt zum BR-Büro.
Selbstverständlich müßte einer der 4 Schlüsselträger dem Verlangenden BR den Schlüssel aushändigen damit dieser seine Arbeit als BR erledigen kann.
05.05.2006 um 10:23 Uhr
Vielleicht bin ich bei meiner Anmerkung etwas übers Ziel hinausgeschossen...wahrscheinlich durch den o.a. Fall, dass sich 2 'feindliche' Fraktionen im BR gegenübersitzen. Grundsätzlich sollte es jedem BR-Mitglied möglich sein, das Büro (jederzeit) zu betreten. Wie er an den Schlüssel kommt, ist dann eher zweitrangig. Sicherlich sollte die 4-Schlüssel-Regelung praktikabel sein. Aber trotzdem wie gesagt: ist ein BR-Mitglied tatsächlich nicht in der Lage, einen der 4 Schlüssel 'abzugreifen', sollte vielleicht ein weiterer angeschafft werden. @p.g.: Ich weiß jetzt schon was kommt: '...und dann ein weiterer etc. pp. ....und dann sind wir doch bei 11 mit all den o.e. Problemen' Schon klar ;-)
Ich denke abschließend ist die Sache nur aufgrund der Beurteilung der jeweiligen Situation im BR selbst zu meistern.
Verwandte Themen
Aufgabenbereich des Betriebrates
ÄlterHalli hallo, Ich habe mich in die liste für den generalschlüssel eingetragen,den schlüssel abgegeben,vergessen mich erneut einzutragen. Der schlüssel ist weg. Mein Kollege hat dies bestätigt,dass er d
Schlüssel fehlt
ÄlterMoin bei uns haben die Wahlen stattgefunden das ganze dauerte fast zwei Wochen, riesen Betrieb halt.Bei der Auszählung hat der Wahlvorstand ein Umschlag geöffnet und gesagt die Schlüssel sind alle dir
Einsichtsrecht nach § 34 Abs. 3 BetrVG
ÄlterHallo zusammen, entsprechend dem § 34 Abs. 3 BetrVG und den hierzu erfolgten diversen Rechtsprechungen hat ja jedes einzelne Betriebsratsmitglied ein uneingeschränktes Einsichtsrecht hinsichtlich sämt
Schlüssel für Betriebsratsbüro
ÄlterHallo, es hat ja jedes BR-Mitglied das Recht jederzeit Einsicht in alle Akten im BR-Büro zu nehmen. Daraus folgt, dass jedes BR- Mitglied auch einen Schlüssel zum Büro hat. Wenn es aber einen Freiges
Zugang zu BR-Räumen
ÄlterHallo, wir (9èr BR) haben ein BR-Büro und einen eigenen Sitzungsraum (räumlich getrennt). Jetzt wurden von Handwerkern die normalen Schließzylinder ausgetauscht (jeder BR hatte einen Schlüssel) gegen