Unser Betriebsrat besteht aus 11 Mitgliedern. Die Stelle des freigestellten Mitglieds teilen sich 3 Personen. Diese 3 und der Schwerbehindertenvertreter haben einen Schlüssel für das Betriebsratsbüro bekommen.
Wenn Jemand Zutritt bekommen möchte um Betriebsratsarbeit zu erledigen, kann er sich an eine dieser 4 Personen wenden.
Meine Frage ist: Inwieweit haben die anderen Betriebsratsmitglieder Anspruch darauf, einen Schlüssel für das Büro zu bekommen ?
Wie ist hierzu die Rechtslage, wo kann ich das nachlesen ?