BR-Büro, Schlüssel etc
Hallo, alle zusammen. Wieder ich. Wir haben aktuell eine etwas doofe Situation, für die ich irgendwie keine Lösung finde.
Einleitung. Unser Unternehmen ist ein Einzelhandelsfilialist, unsere Fliale/Arbeitsplatz befindet sich in einem Einkaufszentrum. Wir sind ein 3er BR, haben vir Kurzem ein eigenes Büro bekommen - es wurde ein Stück vom offiziellen Warenlager abgetrennt und auch eigene Tür eingebaut. So weit so gut. Für den Türschloss gibt es 3 Schlüssel. Zwei davon haben StV und ich (V), das dritte BR-Mitglied hat keins, WEIL die Filialleitung (keine leitende Angestellte) den hat. Auf die Bitte, den Schlüssel rauszugeben bekamen wir eine Antwort: wenn es mal vergessen wird, im BR-Büro die Fenster zu schließen oder sonstwelche anderen Notfälle sind, muss Zugang gewährt werden. Sie würde den Schlüssel auch von ihrem Bund abnehmen und z. B. im Tresor hinterlegen. Damit im Zweifelsfall ein Zugang zum Raum möglich ist. Auch Argument: Ihr BR-ler seid ja nicht immer da (stimmt auch).
Was meint ihr dazu? Wozu würdet ihr raten bzw was ist rechtens.
Zusatz eins: der Aktenschrank ist zwar abschließbar. Aber das Schloss (ergo der Schlüssel) sind identisch mit denen in der Filiale selbst.
Zusatz zwei: im betroffenen Raum wurden schon zwei mal größere Gegenstände abgestellt (Beistelltisch, mehrere Kartons). Sicherheitbeachtend ja schon. Aber die Tatsache an sich... schnaub Argument: wir haben keine andere Möglichkeit, kein Platz im Lager (was stimmt), es ist vorübergehend.
Bin sehr gespannt auf eure Antworten! Vielen Dank für's Lesen!
Community-Antworten (10)
06.07.2016 um 18:10 Uhr
Das der Aktenschrank abschließbar ist, schön und gut. Aber wenn der Schlüssel dort auch nicht einzigartig ist, muß definitiv ein anderer Schrank dahin.
Bei uns hat auch die Reinigungskraft einen Schlüssel. Da aber der Aktenschrank wie auch der Schreibtisch abschließbar sind ...
06.07.2016 um 18:19 Uhr
Ihr habt das Hausrecht im BR-Büro ergo könnt ihr bestimmen wer den Schlüssel bekommt. Nach §79 BetrVG hab ihr eine Geheimhaltungspflicht, wie wollt ihr die ausüben wenn die GF da aus und ein gehen kann.
06.07.2016 um 18:45 Uhr
"Nach §79 BetrVG hab ihr eine Geheimhaltungspflicht, wie wollt ihr die ausüben wenn die GF da aus und ein gehen kann."
Und man bedenke erst einmal die Folgen, wenn der BR der GF die vertraulichen Informationen zurückerzählt!
06.07.2016 um 18:54 Uhr
Unser BR-Raum wird gelegentlich (sehr selten und mit unserer Zustimmung) auch von anderen genutzt, wenn die Räumlichkeiten benötigt werden.
Unsere Schränke sind allerdings verschlossen und hier haben auch nur wir (BRV, stellv. und Schriftführer) einen Schlüssel.
Ich denke, es sollte auch bei Euch mit geringem Aufwand möglich sein, die Schlösser bei den Schränken/ Schreibtisch auszutauschen, sodass Ihr einen eigenen Schlüssel habt.
Wenn mal "Not am Mann" ist, und der Raum als Lagerfl. kurzfristig benötigt wird, wäre ich offen für das Thema. Wenn die Räumlichkeiten bei Euch es nicht anders möglich machen, sollte aus meiner Sicht der BR einem geregelten Ablauf nicht im Wege stehen. Man muss nur aufpassen, dass aus Einzelfällen keine Gewohnheit wird. Ist immer schwierig hier den richtigen Mittelweg zu finden.
Lange Rede kurzer Sinn. Mein Vorschlag wäre: Eigene Schlüssel für EURE Schränke/Schreibtische und Nutzung der Flächen nach Rücksprache mit Euch.
06.07.2016 um 18:55 Uhr
Abgesehen davon, dass in vielen Betrieben Schlüssel für den Notfall irgendwo deponiert sind (im Feuerwehrkasten an der Pforte; aber nicht im Safe des Geschäftsführers) - es wird doch noch ein weiterer Schlüssel anzufertigen sein.
Immerhin gibt es ja auch den § 34 Abs. 3 BetrVG. Ist doch ein gutes Argument, dass der 3. Kollege einen Schlüssel braucht.
Wenn es aber dann so ist, dass doch - wer auch immer - den Zugang zum BR-Büro hat, um dort Sachen abzustellen, würde ich mir das verbitten. Wendet Euch doch einmal an die Geschäftsleitung (also "eine Etage höher"), wenn es mit dem GF nicht klappt.
06.07.2016 um 19:07 Uhr
Ich danke euch sehr für eure Meinungen!
Eine ähnliche Vorgehensweise hätte ich auch im Sinn. Schrankschloss nicht identisch, 3 Schlüssel dafür (für uns drei), Büroschlüssel in der Filiale abgelegt.
Was ich allerdings stark befürchte (was bei uns sehr gängig ist), ist dass wir keine unverstellte Fläche mehr haben werden und der Raum dann im Prinzip für alle MA zugänglich wird wann auch immer was von abgestellten Sachen gebraucht wird. Bspw Tragetaschen für Kunden. Wir haben extrem knapp bemessene Lagerfläche so dass IMMER Platzmangel ist. Und ein oder zwei Mal gewährte Fläche kaum zurück zu "gewinnen" ist...
Dann wird auch argumentiert "es stört euch doch nicht... was ein mal ging, geht auch zwei mal" etc... Ich werde da nicht gegen ankommen. 😬
Andererseits gibt es wohl vom Gesetz her keinen Anspruch auf Benutzung ausschließlich vom BR. Oder?
06.07.2016 um 19:10 Uhr
von Gesetz her eh nicht - die Rechtsprechung geht allgemein davon aus, dass ein 5er Gremium ein Anrecht auf ein eigenes Büro hat.
06.07.2016 um 19:47 Uhr
Lese mal hier, da steht fast alles was man dazu wissen muss. http://www.boeckler.de/3880.htm
06.07.2016 um 20:16 Uhr
Danke schön . Zitat: " Für ein fünfköpfiges Gremium kann ein Büro von etwa 20 Quadratmeter Größe ausreichend sein. Ein kleinerer Betriebsrat muss sich u.U. mit der Überlassung eines Raumes zu bestimmten Zeiten zufrieden geben."
Also kann der AG ja doch da rein wann er will. Und reinstellen was er will. Hauptsache, der Schrank ist abgeschlossen. Oder missverstehe ich die Aussage?
06.07.2016 um 20:23 Uhr
Du verstehst es schon richtig!
Daher würde ich den Ball hier auch sehr flach halten und lieber mit dem AG eine für beide tragbare Vereinbarung treffen. Was nützt euch auch ein eigener Raum, der euch bei der kleinsten Unstimmigkeit dann per Retourkutsche wieder weggenommen werden kann.
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