Erstellt am 06.07.2016 um 16:10 Uhr von celestro
Das der Aktenschrank abschließbar ist, schön und gut. Aber wenn der Schlüssel dort auch nicht einzigartig ist, muß definitiv ein anderer Schrank dahin.
Bei uns hat auch die Reinigungskraft einen Schlüssel. Da aber der Aktenschrank wie auch der Schreibtisch abschließbar sind ...
Erstellt am 06.07.2016 um 16:19 Uhr von UliPK
Ihr habt das Hausrecht im BR-Büro ergo könnt ihr bestimmen wer den Schlüssel bekommt.
Nach §79 BetrVG hab ihr eine Geheimhaltungspflicht, wie wollt ihr die ausüben wenn die
GF da aus und ein gehen kann.
Erstellt am 06.07.2016 um 16:45 Uhr von Pickel
"Nach §79 BetrVG hab ihr eine Geheimhaltungspflicht, wie wollt ihr die ausüben wenn die
GF da aus und ein gehen kann."
Und man bedenke erst einmal die Folgen, wenn der BR der GF die vertraulichen Informationen zurückerzählt!
Erstellt am 06.07.2016 um 16:54 Uhr von stehipp
Unser BR-Raum wird gelegentlich (sehr selten und mit unserer Zustimmung) auch von anderen genutzt, wenn die Räumlichkeiten benötigt werden.
Unsere Schränke sind allerdings verschlossen und hier haben auch nur wir (BRV, stellv. und Schriftführer) einen Schlüssel.
Ich denke, es sollte auch bei Euch mit geringem Aufwand möglich sein, die Schlösser bei den Schränken/ Schreibtisch auszutauschen, sodass Ihr einen eigenen Schlüssel habt.
Wenn mal "Not am Mann" ist, und der Raum als Lagerfl. kurzfristig benötigt wird, wäre ich offen für das Thema. Wenn die Räumlichkeiten bei Euch es nicht anders möglich machen, sollte aus meiner Sicht der BR einem geregelten Ablauf nicht im Wege stehen.
Man muss nur aufpassen, dass aus Einzelfällen keine Gewohnheit wird. Ist immer schwierig hier den richtigen Mittelweg zu finden.
Lange Rede kurzer Sinn. Mein Vorschlag wäre:
Eigene Schlüssel für EURE Schränke/Schreibtische und Nutzung der Flächen nach Rücksprache mit Euch.
Erstellt am 06.07.2016 um 16:55 Uhr von gironimo
Abgesehen davon, dass in vielen Betrieben Schlüssel für den Notfall irgendwo deponiert sind (im Feuerwehrkasten an der Pforte; aber nicht im Safe des Geschäftsführers) - es wird doch noch ein weiterer Schlüssel anzufertigen sein.
Immerhin gibt es ja auch den § 34 Abs. 3 BetrVG. Ist doch ein gutes Argument, dass der 3. Kollege einen Schlüssel braucht.
Wenn es aber dann so ist, dass doch - wer auch immer - den Zugang zum BR-Büro hat, um dort Sachen abzustellen, würde ich mir das verbitten. Wendet Euch doch einmal an die Geschäftsleitung (also "eine Etage höher"), wenn es mit dem GF nicht klappt.
Erstellt am 06.07.2016 um 17:07 Uhr von Edelholz
Ich danke euch sehr für eure Meinungen!
Eine ähnliche Vorgehensweise hätte ich auch im Sinn. Schrankschloss nicht identisch, 3 Schlüssel dafür (für uns drei), Büroschlüssel in der Filiale abgelegt.
Was ich allerdings stark befürchte (was bei uns sehr gängig ist), ist dass wir keine unverstellte Fläche mehr haben werden und der Raum dann im Prinzip für alle MA zugänglich wird wann auch immer was von abgestellten Sachen gebraucht wird. Bspw Tragetaschen für Kunden. Wir haben extrem knapp bemessene Lagerfläche so dass IMMER Platzmangel ist. Und ein oder zwei Mal gewährte Fläche kaum zurück zu "gewinnen" ist...
Dann wird auch argumentiert "es stört euch doch nicht... was ein mal ging, geht auch zwei mal" etc... Ich werde da nicht gegen ankommen. 😬
Andererseits gibt es wohl vom Gesetz her keinen Anspruch auf Benutzung ausschließlich vom BR. Oder?
Erstellt am 06.07.2016 um 17:10 Uhr von Globus
von Gesetz her eh nicht - die Rechtsprechung geht allgemein davon aus, dass ein 5er Gremium ein Anrecht auf ein eigenes Büro hat.
Erstellt am 06.07.2016 um 17:47 Uhr von UliPK
Lese mal hier, da steht fast alles was man dazu wissen muss.
http://www.boeckler.de/3880.htm
Erstellt am 06.07.2016 um 18:16 Uhr von Edelholz
Danke schön .
Zitat: " Für ein fünfköpfiges Gremium kann ein Büro von etwa 20 Quadratmeter Größe ausreichend sein. Ein kleinerer Betriebsrat muss sich u.U. mit der Überlassung eines Raumes zu bestimmten Zeiten zufrieden geben."
Also kann der AG ja doch da rein wann er will. Und reinstellen was er will. Hauptsache, der Schrank ist abgeschlossen. Oder missverstehe ich die Aussage?
Erstellt am 06.07.2016 um 18:23 Uhr von Ernsthaft
Du verstehst es schon richtig!
Daher würde ich den Ball hier auch sehr flach halten und lieber mit dem AG eine für beide tragbare Vereinbarung treffen.
Was nützt euch auch ein eigener Raum, der euch bei der kleinsten Unstimmigkeit dann per Retourkutsche wieder weggenommen werden kann.