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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gleichstellungsbeauftragte

P
pummelfee
Jan 2018 bearbeitet

Ein Hallo in die Runde,

in unserem Betrieb kam jüngst die Frage nach einer Gleichstellungsbeauftragten auf. Nach meiner Kenntnis ist eine solche nur in staatlichen Einrichtungen bzw. Unternehmen vorgeschrieben. Sie wird dann von der weiblichen Belegschaft gewählt. Als wir das Thema beim Arbeitgeber angesprochen haben, wollte dieser im Hauruckverfahren einen männlichen Personalleiter zur Gleichstellungsbeauftragten bestimmen.

Meine Fragen:

  1. Stimmt es, dass nur in staatlichen Stellen eine Gleichstellungsbeauftragte per Gesetz vorgeschrieben ist?
  2. Gibt es bei Euch (in der Privatwirtschaft) Gleichstellungsbeauftragte und falls ja, werden diese gewählt oder bestimmt?
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Community-Antworten (2)

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gironimo

13.01.2017 um 14:59 Uhr

Haben wir nicht. Wir betrachten es als Aufgabe des BR, dieses Thema zu bearbeiten.

P
Pjöööng

13.01.2017 um 15:36 Uhr

Eine gesetzliche Grundlage für Gleichstellungsbeauftragte gibt es in der Tat nur im Öffentlichen Dienst.

In der Privatwirtschaft kommt dem wohl noch die Beschwerdestelle nach dem AGG am nächsten. Bei deren Einrichtung und Besetzung besteht jedoch kein MBR (BAG 21.07.2009 – 1 ABR 42/08).

Auf freiwilliger Basis kann ein Unternehmen natürlich auch Gleichstellungsbeauftragte einsetzen und kann auch die Regeln dafür festlegen.

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