Ablauf der Genehmigung von Mehrarbeit?
Steht irgendwo, wie Mehrarbeit beantragt werden muss (Durchlauf). Muss das schriftlich (nicht per Email) und über die Personalabteilung erfolgen? Wir sind relativ neu im Amt. Es uwrden von einem Leiter Überstunden direkt bei uns (per Mail) beantragt . Wir haben darum gebeten, dass er das schriftlich und über die Personalabteilung beantragt. Die Personalabteilung hat uns gesagt, sie hätte damit nichts zu tun. Es würde sie nicht interessieren. In diesem Fall muss die Mehrarbeit beim Land beantragt werden (Sonn- und Feiertagsarbeit) und die Personalabteilung will davon nichts wissen?
Community-Antworten (3)
16.09.2006 um 10:46 Uhr
Als Betriebsrat habt Ihr ja ein Mitbestimmungsrecht gem. §87 Abs.2+3 BetrVG. Ihr verlangt von dem AG den Abschuss einer BV Dienstplan. In dieser BV werden der Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage, für jeden Mitarbeiter im Voraus geplant. Dieser Dienstplan wird durch den Arbeitgeber für einen gewissen Zeitraum erstellt und ist dem BR rechtzeitig zur Prüfung vorzulegen. Ist der BR mit dem Dienstplan einverstanden wird er ihn genehmigen und der AG darf den Plan entsprechend anwenden. Weiterhin wird in der BV geregelt, dass vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit zwingend rechtzeitig unter Angabe von Gründen beim BR beantragt und erst nach dessen Zustimmung vom AG angeordnet bzw. angenommen werden darf. In dieser BV könnt ihr auch die Antragsberechtigten / Ansprechberechtigte festlegen.
16.09.2006 um 11:43 Uhr
Fragezeichen,
seid Ihr ein BR oder ein PR?
Verstehe "In diesem Fall muss die Mehrarbeit beim Land beantragt werden" nicht? Seid Ihr Landesangestellte (PR)?
Und wieso wollt Ihr, dass die Abwicklung über die PA läuft?
16.09.2006 um 23:11 Uhr
Lotte, hier könnte man davon ausgehen, dass mit der Beantragung “beim Land” wohl der Antrag auf Genehmigung von Sonn-und Feiertagsarbeit beim Gewerbeaufsichtsamt gemeint ist.
Verwandte Themen
Mehrarbeit i.S.d. § 124 SGB IX - Definition von Mehrarbeit bei schwerbehinderten (Teilzeit)Beschäftigten
ÄlterTschuldigt, wenn ich wieder die Frage stelle zur TZ-Beschäftigung und Mehrarbeit bei sb MA stelle... Ich habe ein echtes Problem mit den SGB IX Kommentaren und den BAG Urteilen. Bitte helft mir.
Mehrarbeit / Überstunden
ÄlterHat der Betriebsrat bei angefallenen Überstunden / Mehrarbeit ein Mitbestimmungsrecht bei der Auszahlung? Fallbeispiel: Normalerweise werden Überstunden / Mehrarbeit vom Arbeitgeber (Vorgesetztem) im
Unterschriften auf Überstundenantrag
ÄlterHallo, der Fall: in unserem Betrieb werden dem Betriebsrat alle 3 Monate die Anträge für Mehrarbeit aus den Abteilungen vorgelegt. Dies ist in einer BV geregelt. Als Anhang an den Antrag für Mehrarbe
BR sagt AN er soll seinen Vorgesetzten fragen, ob er Mehrstunden leisten darf
ÄlterUnser Betriebsrat hatte eine BV zu Vertrauensarbeit abgeschlossen. Drin steht ein Passus über Gleittage (unten zitiert) Die Arbeitnehmer verstehen es so, dass sie selbst ihre Arbeitszeit so einteilen
Mehrarbeit/Überarbeit von schwerbehinderten TZ-Beschäftigten?
ÄlterHabe eine Frage zur Mehrarbeit/Überarbeit von teilzeitbeschäftigten Schwerbehinderten. ich habe hier drei Kommentare liegen, die den § 124 SGB IX so auslegen, dass trotz der "BAG-Definition" von Mehr