Erstellt am 16.09.2006 um 08:46 Uhr von Heini
Als Betriebsrat habt Ihr ja ein Mitbestimmungsrecht gem. §87 Abs.2+3 BetrVG.
Ihr verlangt von dem AG den Abschuss einer BV Dienstplan. In dieser BV werden der Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage, für jeden Mitarbeiter im Voraus geplant. Dieser Dienstplan wird durch den Arbeitgeber für einen gewissen Zeitraum erstellt und ist dem BR rechtzeitig zur Prüfung vorzulegen. Ist der BR mit dem Dienstplan einverstanden wird er ihn genehmigen und der AG darf den Plan entsprechend anwenden.
Weiterhin wird in der BV geregelt, dass vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit zwingend rechtzeitig unter Angabe von Gründen beim BR beantragt und erst nach dessen Zustimmung vom AG angeordnet bzw. angenommen werden darf.
In dieser BV könnt ihr auch die Antragsberechtigten / Ansprechberechtigte festlegen.
Erstellt am 16.09.2006 um 09:43 Uhr von Lotte
Fragezeichen,
seid Ihr ein BR oder ein PR?
Verstehe "In diesem Fall muss die Mehrarbeit beim Land beantragt werden" nicht? Seid Ihr Landesangestellte (PR)?
Und wieso wollt Ihr, dass die Abwicklung über die PA läuft?
Erstellt am 16.09.2006 um 21:11 Uhr von Heini
Lotte,
hier könnte man davon ausgehen, dass mit der Beantragung “beim Land” wohl der Antrag auf Genehmigung von Sonn-und Feiertagsarbeit beim Gewerbeaufsichtsamt gemeint ist.