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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ablauf der Genehmigung von Mehrarbeit?

F
fragezeichen
Jan 2018 bearbeitet

Steht irgendwo, wie Mehrarbeit beantragt werden muss (Durchlauf). Muss das schriftlich (nicht per Email) und über die Personalabteilung erfolgen? Wir sind relativ neu im Amt. Es uwrden von einem Leiter Überstunden direkt bei uns (per Mail) beantragt . Wir haben darum gebeten, dass er das schriftlich und über die Personalabteilung beantragt. Die Personalabteilung hat uns gesagt, sie hätte damit nichts zu tun. Es würde sie nicht interessieren. In diesem Fall muss die Mehrarbeit beim Land beantragt werden (Sonn- und Feiertagsarbeit) und die Personalabteilung will davon nichts wissen?

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Community-Antworten (3)

H
Heini

16.09.2006 um 10:46 Uhr

Als Betriebsrat habt Ihr ja ein Mitbestimmungsrecht gem. §87 Abs.2+3 BetrVG. Ihr verlangt von dem AG den Abschuss einer BV Dienstplan. In dieser BV werden der Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage, für jeden Mitarbeiter im Voraus geplant. Dieser Dienstplan wird durch den Arbeitgeber für einen gewissen Zeitraum erstellt und ist dem BR rechtzeitig zur Prüfung vorzulegen. Ist der BR mit dem Dienstplan einverstanden wird er ihn genehmigen und der AG darf den Plan entsprechend anwenden. Weiterhin wird in der BV geregelt, dass vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit zwingend rechtzeitig unter Angabe von Gründen beim BR beantragt und erst nach dessen Zustimmung vom AG angeordnet bzw. angenommen werden darf. In dieser BV könnt ihr auch die Antragsberechtigten / Ansprechberechtigte festlegen.

L
Lotte

16.09.2006 um 11:43 Uhr

Fragezeichen,

seid Ihr ein BR oder ein PR?

Verstehe "In diesem Fall muss die Mehrarbeit beim Land beantragt werden" nicht? Seid Ihr Landesangestellte (PR)?

Und wieso wollt Ihr, dass die Abwicklung über die PA läuft?

H
Heini

16.09.2006 um 23:11 Uhr

Lotte, hier könnte man davon ausgehen, dass mit der Beantragung “beim Land” wohl der Antrag auf Genehmigung von Sonn-und Feiertagsarbeit beim Gewerbeaufsichtsamt gemeint ist.

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