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Aufsichtsrat / AN-Vertreter / Betriebsversammlung - ist die Bildung eines AR überhaupt rechtens?

H
hewikl
Jan 2018 bearbeitet

Hallo. 1.Frage: GmbH mit Aufsichtsrat, 50 MA, also keine gesetzliche Grundlage dass ein AR vorhanden sein muss. DrittelbG u. MitbestG greift nicht. Kann trotzdem ein AN-Vertreter in den AR bestimmt werden? Ist die Bildung eines AR überhaupt rechtens? Der AR besteht nämlich nur aus 2 Mitgliedern (lt. GmbH-Vertrag) 2.Frage: Dürfen (müssen) die AR-Mitglieder zu einer Betriebsversammlung eingeladen werden?

Danke.

3.30701

Community-Antworten (1)

K
Kölner

15.09.2006 um 12:57 Uhr

@hewikl

  1. Frage Könnte schon, aber das muss halt nicht geduldet werden. Der AG/AR kann das ganz einfach ablehnen. Rechtens ist das auch gemäß § 52 GmbHG.
  2. Frage Nein! Gemäß § 5 BetrVG sind sie keine AN im Sinne des Gesetzes

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