Erstellt am 21.09.2018 um 10:24 Uhr von celestro
ja, nein, einfach, schwer, vielleicht ....
Sorry, aber mit den Infos kann man leider gar nichts anfangen. Zuallererst stellt sich die Frage, ob überhaupt eine Kündigungsmöglichkeit vereinbart ist. Denn sonst kann man mMn nach einen befristeten Vertrag nicht kündigen.
Erstellt am 21.09.2018 um 10:51 Uhr von ickederdicke
Kommt drauf an.
Im noch laufenden Arbeitsverhältnis ist das Integrationsamt bei einer vorzeitigen Kündigung dazu zu holen und anzuhören.
Aber - die reguläre Beendigung durch den normalen Fristablauf ( Datum wann die Befristung automatisch endet ) löst die Beteiligung des Integrationsamtes nicht aus ,auch bei Menschen mit einem GdB ab 50 oder diesen Gleichgestellten mit GdB 30 oder 40.
Erstellt am 21.09.2018 um 11:10 Uhr von ickedericke
Wincent,nach deiner Erweiterung der Frage dürfte mein erster Antwortsatz zutreffen.
Erstellt am 21.09.2018 um 11:18 Uhr von celestro
Ich würde mich erst einmal entscheiden ... geht es jetzt um Kündigung, oder darum, daß jemand eingestellt werden soll.
Erstellt am 21.09.2018 um 11:40 Uhr von alterMann
Wincent, es geht Dir scheinbar darum, ob Ihr die Einstellung neuer Mitarbeiter nach $ 99 ablehnen könnt mit Verweis darauf, dass dadurch der kündigungsbedrohte Kollege benachteiligt wird?
Stimmt denn die Aussage des AG, dass der Mitarbeiter nicht genug Englisch kann?
Wenn der Kollege für die neuen Stellen nicht geeignet ist, und auch nicht nachgeschult werden kann, werdet Ihr die Einstellungen mit dem Grund kaum auf Dauer blockieren können.
Und dann eine Bitte: Mit genau formulierten Fragen und mehr relevanten Informationen wäre eine Antwort oft einfacher. So weiß ich z.B. nicht so wirklich, ob meine Antwort mit Deiner Frage überhaupt etwas zu tun hat.
Erstellt am 21.09.2018 um 13:24 Uhr von Grauzohne
Prüft doch erst einmal, ob die Befristung überhaupt zulässig ist/war. Viele AG befristen ohne Sachgrund munter weiter in der Hoffnung dem Mitarbeiter fällt es nicht auf.
Erstellt am 21.09.2018 um 15:30 Uhr von Pickel
Grauzohne hat natürlich recht. Auch solltet ihr prüfen ob der Mitarbeiter nicht vielleicht per Erlass des Wirtschaftsministeriums als unkündbar deklariert wurde!