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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Umbenennung/Umfirmierung/Betriebsübergang - was passiert mit den bisherigen kollektivrechtlichen und individualrechtlichen Regelungen?

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Andreas
Jan 2018 bearbeitet

Aus steuerlichen Gründen wird unsere Firma einen neuen Namen erhalten (aus GmbH & Co wird eine deutsche Niederlassung eines Europäischen Unternehmens, alles ein Konzern). Jetzt erhalten die MA eine Mitteilung darüber, in der steht, daß alle Kollektivrechtlichen und Individualrechtlichen Regelungen an die neue Fa. übergehen. Diese Mitteilung sollen die MA unterschrieben an die Personalabteilung zurücksenden. Wo könnte dabei der Haken liegen ??? Danke

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Community-Antworten (2)

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Kölner

27.09.2005 um 19:47 Uhr

Dieser Haken kann überall liegen, vielfältig und tief liegen und schon längst verschluckt worden sein. Habt Ihr eigentlich einen Wirtschaftsausschuss oder vielleicht auch einen [freiwilligen] Aufsichtsrat?

Mal deutlicher: Grundsätzlich versichert sich der AG mit einer solchen Unterschrift rechtsverbindlich beim MA. Das ist vorgeschrieben und muss auch so gemacht werden. Denn: Wenn kollektiv- und individualrechtliche Tatbestände auf eine neue Betriebsform übertragen werden sollen, dann erscheint das zunächst ja mal begrüssenswert. Aber nur mit der Zustimmung der Vertragsparteien gehen die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien an die neue Firma über; individualrechtliche Tatbestände werden zwischen den MA und dem AG (z.B. Arbeitsvertragspflichten) geregelt. Die kollektivrechtlichen Tatbestände werden z.B. zwischen dem BR und dem AG (z.B.Betriebsvereinbarung) geregelt. Als AN sollte/muss ich dem individualrechtlichen Teil natürlich zustimmen. Sonst verzichte ich möglicherweise auf liebgewonnene Rechte/Vergünstigungen.

Perspektivisch kann/wird dies aber bedeuten, dass die neue Firma diese "Bestände" beschneidet - zumeist wird damit nach einem Jahr gemäß BGB 613a Abs. 1 Satz 2 begonnen.

Warum seid ihr als MA nicht über so einen Ablauf aufgeklärt worden? Wäre ja mal ein Thema für eine Betriebsversammlung? Was sagt denn der BR?

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Andreas

28.09.2005 um 09:27 Uhr

Hallo Kölner,

vielen Dank für die Antwort. Ja, WA und damit auch GBR und alle BR's sind informiert (3 Tage vor Versendung der schreiben) An der WA-Sitzung hat ein AR-Mitglied der Gewerkschaft teilgenommen. Dabei war eigentlich alles klar, als Nichtjuristen stellt sich jetzt aber die Frage, sollten übernommene Rechte z.B. eine Betriebsvereinbarung nach einem Jahr gekündigt werden, hat das die selben Auswirkungen (Nachwirkung) wie bei Beibehaltung der alten Rechtsform??

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