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JAV-Wahl im vereinfachten Wahlverfahren

C
Cyber99
Sep 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir führen eine JAV-Wahl im vereinfachten Wahlverfahren durch, gewählt wird also in einer Wahlversammlung. Müssen in diesem Fall zwischen Erlass des Wahlausschreibens und der Wahlversammlung auch 6 Wochen liegen?

Vielen Dank für Eure Hilfe

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Community-Antworten (4)

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krambambuli

20.09.2018 um 18:45 Uhr

Nein,

im vereinfachtem Wahlverfahren liegen niemals sechs Wochen.

Du musst schon die geänderten Fristen beachten (siehe auch WO. In ihr gibt es §§ für die JAV-Wahl) siehe auch Übersicht im www.bzo-wissen.de

C
Cyber99

20.09.2018 um 18:52 Uhr

Hallo Krambambuli,

vielen Dank für die Antwort. Genau den Paragraphen suche ich gerade in der WO und werde einfach nicht fündig. Ich finde nur § 3 Abs. 1 und da sind es halt sechs Wochen und sonst finde ich dazu nichts. Vielleicht bin ich auch nur blind!

T
takkus

21.09.2018 um 14:03 Uhr

M.M.n. verkürzt sich im vereinfachten Wahlverfahren die Frist zur Bestellung des Wahlvorstandes bei bestehender JAV auf 4 Wochen. § 63 Abs. 4 BetrVG. Somit kann das Wahlausschreiben auch keine 6 Wochen aushängen.

C
Cyber99

21.09.2018 um 15:21 Uhr

Hallo takkus,

mein Gewerkschaftssekretär hat mir gerade mitgeteilt, dass er sich an §3 Abs. 1 WO halten würde. Aber es ist in der Tat so, wie du schreibst §63 Abs. 4 BetrVG in Verbindung mit § 3 Abs. 1 WO würde eigentlich zu einer JAV-losen Zeit führen. Das hätte der Gesetzgeber aber sicher nicht gewollt. Aber wirklich wasserdicht geregelt ist das im Gesetz nicht. Wir sind jetzt einfach mal pragmatisch und setzen den Termin so wie er uns gefällt.

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