Erstellt am 13.09.2006 um 21:38 Uhr von matze83
Hi Miranda
also wenn du als Nachrückerin geladen ist und "berechigt" verhindert bist ( Urlaub, Krankheit) must du deinen BRV informieren da er das nächste zu ladende Ersatzmitglied laden kannst.
Informationen zu den BR Sitzungen und deren Verlauf bekommst du nicht, weil du ja nur dann BR Mitglied bist wenn du ordentlich geladen bist. BR Sitzungen sind nicht öffentlich, daher auch keine Infos. Wobei dir wenn du geladen bist ( z.B. wg. personellen Maßnahmen) vorher schon Infos gegeben werden müssen, damit du dich auf die Sitzung auch vorbereiten kannst.
Mfg Matze
Erstellt am 13.09.2006 um 22:17 Uhr von Mona-Lisa
matze83,
mit deinem 1. Absatz bin ich ja einverstanden, aber beim 2. stimmt was nicht ;-))
Ein Nachrücker ist nicht erst "Ersatz", wenn eine Sitzung stattfindet. Bereits wenn ein BR-Mitglied z.B. ab letzten Montag Urlaub hat, wird dieses Mitglied ab Montag von Miranda vertreten!
@miranda,
nach der Sitzung, an der du als Ersatz verhindert warst, vertrittst du weiterhin das BR-Mitglied bis zum Ende seines Urlaubs.
Erstellt am 13.09.2006 um 22:23 Uhr von matze83
ja klar ist sie ab dann ersatz wenn jemand fehlt, und wenn dann entscheidungen / sitzungen stattfinden muss sie informiert werden. Ich wollte damit ausdrüken (und so hab ich den 2ten Teil der Frage von Miranda auch verstanden) dass wenn alle ordentlichen Mitglieder anwesenden sind, und deshalb kein ersatzmitglied geladen werden muss, bekommt sie auch keine Infos.
Erstellt am 14.09.2006 um 10:14 Uhr von Catweazle
Ein Nachrücker wird nicht automatisch ordentliches Mitglied bei Verhinderung. Der Nachrücker muss auch tätig geworden sein. Dazu reicht z. B. die Vorbereitung zu einer Sitzung, auch wenn sie kurzfristig abgesagt wird, aus. Erst beim Tätigwerden greift der erweiterte Kündigungsschutz.
Erstellt am 14.09.2006 um 20:32 Uhr von miranda
hi @ catweazle,
reicht denn zum "tätigwerden" auch aus, wenn ich an einer oder mehreren sitzungen teilgenommen habe ( als ersatzmitglied) und dabei mit abgestimmt habe?
z.b. bei einstellungs- und entlassungsfragen?
Ich meine, hab ich damit den kündigungsschutz für 1 jahr oder noch nicht?
lg miranda
Erstellt am 14.09.2006 um 21:44 Uhr von Catweazle
mirinda,
eine Sitzungsteilnahme reicht in jedem Fall aus. Dann beginnt der erweiterte Kündigungsschutz. Bei der nächsten Sitzungsteilnahme fäng die Jahresfrist von vorne an. Ob du abgestimmt hast ist völlig egal - die Anwesenheit reicht. Wie gesagt: Selbst die Vorbereitung zur Sitzung reicht aus. Z.B. wenn diese Sitzung kurzfristig abgesagt wird.
Der Kündigungsschutz gilt aber nur für betriebsbedingte Kündigungen. Bei Verfehlungen wie Schlechtleistungen usw. gelten die die gleichen Bedingungen wie bei allen Mitarbeitern.