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§93 Interne Ausschreibung von Arbeitsplätzen - muß dazu eine BV abgeschlossen werden?

T
Tine
Jan 2018 bearbeitet

Hallo!

Wir möchten in unserem Betrieb erreichen, dass offene Stellen grundsätzlich zuerst intern ausgeschrieben werden müssen. Wer kann mir in den Zusammenhang näheres zum §93 BetrVG sagen?

Muß dazu eine Betriebsvereinbarung geschlossen werden oder kann man als BR den Arbeitgeber einfach schriftlich auffordern, Stellen ab sofort intern auszuschreiben?

Danke, Tine

2.31904

Community-Antworten (4)

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Catweazle

14.09.2006 um 00:52 Uhr

Eine mündliche oder schriftliche Mitteilung an den AG reicht aus.

W
w-j-l

14.09.2006 um 00:58 Uhr

@ Catweazle

man kann natürlich mir einer BV regeln wie und wo ausgeschrieben wird, dass und wie sicherzustellen ist, dass die Ausschreibungen jeden erreichen, wie mit internen Ausschreibungenumzugehen ist, ......

K
Kölner

14.09.2006 um 02:08 Uhr

@Tine Dein Verlangen hast Du dem AG ja kundgetan - reicht! Trotzdem kann er paralell auch extern suchen und auch einen Externen bevorzugen!

T
Tine

14.09.2006 um 19:47 Uhr

Nur damit ich das richtig verstehe:

Der BR kann vom AG unter Berufung auf §93 verlangen, dass Stellen zunächst grundsätzlich intern ausgeschrieben werden.

Nur das "Wie" (wie lange die Ausschreibung hängen muss, ob Interne bei der Einstellung bevorzugt werden sollen... etc.) muss in einer BV geregelt sein. Und diese BV ist dann freiwillig! Also wird sie unser AG sowieso nicht unterschreiben ;)

Aber immerhin muss er vorher intern ausschreiben wenn wir das wollen.

Stimmt das so?

:) Tine

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