Erstellt am 19.09.2006 um 07:37 Uhr von Fayence
"Was ist, wenn Vergütung per Vertrag eben ausgeschlossen ist, es aber in großem Stile zu Mehrarbeit von 300/400 Stunden pro Jahr/Beschäftigten kommt?"
kidock,
ist das bei Euch konkret der Fall? Oder vor welchem Hintergrund stellst Du Deine Frage?
Korrekterweise sollte in einem AV konkret angegeben sein, wie viel ev. anfallende Mehrarbeitsstunden mit dem Gehalt abgegoltenen sind. Freizeitausgleich sollte gem. ArbZG Vorrang vor einer Vergütung haben.
Mit pauschalen Monatsgehältern, mit denen alle Überstunden abgegolten sind, werden oftmals tariflich vereinbarte "Stundenlöhne" unterschritten.
Es wäre nicht das erste Mal, dass AT´ler in Realiät die schlechter bezahlten AN sind, wobei die Grenzen der Sittenwidrigkeit dabei schnell überschritten sein könnten .
Was sagt das ArbZG? Was sagt der TV?
P.S.
Im Prinzip hast Du schon selbst alle Möglichkeiten der Regelung in einem AV aufgezählt!
Erstellt am 19.09.2006 um 13:48 Uhr von kidock
Hallo Fayence,
natürlich ist die Situation bei uns so im Betrieb. Individualvertraglich ist geregelt, dass Mehrarbeit und Überstunden bei Vertragsangestellten mit dem Gehalt abgegolten sind. Der Tarifvertrag sagt dazu, dass solches in "angemessenem" Umfang erfolgen kann. Hier ist jetzt natürlich die Frage zu stellen, was meint die Arbeitsrechtsprechung zu der hier verwendeten Formulierung "angemessen"??? Gibt es bei euch dazu Regelungen?
Erstellt am 19.09.2006 um 14:07 Uhr von Fayence
Hallo kidock,
was angemessen ist, muss mehr oder weniger individuell beurteilt werden.
Aber schau mal in diesen Link, da ist einiges an diesbezüglicher Rechtsprechung aufgeführt:
http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/newsletter/archiv/2006/nl_0906_32555266.php?navid=1
P.S.
Wir haben zwar zu ca. 80% AT-Verträge, "Überstunden" sind jedoch nicht damit abgegolten. Die KollegInnen können/müssen in erster Linie Freizeitausgleich nehmen.