Mehrarbeit bei außertariflich Beschäftigten - wer hat Erfahrungen dazu?
Liebe KollegInnen, wie geht ihr in euren Betrieben mit geleisteter Mehrarbeit bei außertariflich Beschäftigten um? Gibt es bei euch für diesen Kreis Vergütungsregelungen - oder wird bei euch generell individualvertraglich eine Vergütung ausgeschlossen? Wenn eine Vergütung in Geld (evtl. mit Zuschlägen) nicht erfolgt, habt ihr dann Freizeitregelungen? Was ist, wenn Vergütung per Vertrag eben ausgeschlossen ist, es aber in großem Stile zu Mehrarbeit von 300/400 Stunden pro Jahr/Beschäftigten kommt? Über Rückmeldungen wäre ich euch sehr dankbar.
Community-Antworten (3)
19.09.2006 um 09:37 Uhr
"Was ist, wenn Vergütung per Vertrag eben ausgeschlossen ist, es aber in großem Stile zu Mehrarbeit von 300/400 Stunden pro Jahr/Beschäftigten kommt?"
kidock, ist das bei Euch konkret der Fall? Oder vor welchem Hintergrund stellst Du Deine Frage?
Korrekterweise sollte in einem AV konkret angegeben sein, wie viel ev. anfallende Mehrarbeitsstunden mit dem Gehalt abgegoltenen sind. Freizeitausgleich sollte gem. ArbZG Vorrang vor einer Vergütung haben.
Mit pauschalen Monatsgehältern, mit denen alle Überstunden abgegolten sind, werden oftmals tariflich vereinbarte "Stundenlöhne" unterschritten. Es wäre nicht das erste Mal, dass AT´ler in Realiät die schlechter bezahlten AN sind, wobei die Grenzen der Sittenwidrigkeit dabei schnell überschritten sein könnten .
Was sagt das ArbZG? Was sagt der TV?
P.S. Im Prinzip hast Du schon selbst alle Möglichkeiten der Regelung in einem AV aufgezählt!
19.09.2006 um 15:48 Uhr
Hallo Fayence, natürlich ist die Situation bei uns so im Betrieb. Individualvertraglich ist geregelt, dass Mehrarbeit und Überstunden bei Vertragsangestellten mit dem Gehalt abgegolten sind. Der Tarifvertrag sagt dazu, dass solches in "angemessenem" Umfang erfolgen kann. Hier ist jetzt natürlich die Frage zu stellen, was meint die Arbeitsrechtsprechung zu der hier verwendeten Formulierung "angemessen"??? Gibt es bei euch dazu Regelungen?
19.09.2006 um 16:07 Uhr
Hallo kidock,
was angemessen ist, muss mehr oder weniger individuell beurteilt werden. Aber schau mal in diesen Link, da ist einiges an diesbezüglicher Rechtsprechung aufgeführt:
http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/newsletter/archiv/2006/nl_0906_32555266.php?navid=1
P.S. Wir haben zwar zu ca. 80% AT-Verträge, "Überstunden" sind jedoch nicht damit abgegolten. Die KollegInnen können/müssen in erster Linie Freizeitausgleich nehmen.
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