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Reisezeit für Seminarbesuch - ist das Mehrarbeit?

A
anderswo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Als BRV habe ich an einem Seminar (BR 1) Teilgenommen. Bei der An.-und Abreise sind natürlich mehr Stunden als die Normale Abeitszeit angefallen. Diese Zeit will der Arbeitgeber nun nicht Bezahlen (oder in die Gleitzeit verbuchen), obwohl dies doch Mehrarbeit ist?

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Community-Antworten (3)

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Morgana

13.09.2006 um 15:39 Uhr

Hallo anderswo, es gibt ein Urteil vom BAG vom 12.07.2006 - 9AZR 519/o5 (ArbZG) Darin heißt es unter anderem:Bei Dienstreisen gilt nach den Tarifbestimmungen des öffentlichen Dienstes nur die Zeit der dienstlichen Inanspruchnahme als vergütungspflichtige Arbeitszeit.Reisezeiten sind ausgenommen. Arbeitsschutzrecht: Fahrtzeiten sind Ruhezeiten im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, sofern der Arbeitgeber nicht die Benutzung eines selbst zu lenkenden Fahrzeugs vorschreibt.

K
kroppach

13.09.2006 um 15:55 Uhr

Muss man denn hier zwischen "Dienstreisen" und "Seminaren" (also Fortbildungen) unterscheiden?

Denn in diesem Beitrag geht es ja um ein Seminarbesuch....

M
Morgana

13.09.2006 um 16:18 Uhr

Unstrittig ist, dass Betriebsratsmitglieder die Reisezeit vergütet bekommen, die wie die Dienstreise innerhalb der Arbeitszeit liegt. Die Reisezeit wird als erforderliche Arbeitsversäumnis gewertet (Fitting, 23. Aufl. 2006, § 37 Rn. 42).

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