Erstellt am 13.09.2006 um 13:39 Uhr von Morgana
Hallo anderswo, es gibt ein Urteil vom BAG vom 12.07.2006 - 9AZR 519/o5 (ArbZG)
Darin heißt es unter anderem:Bei Dienstreisen gilt nach den Tarifbestimmungen des öffentlichen Dienstes nur die Zeit der dienstlichen Inanspruchnahme als vergütungspflichtige Arbeitszeit.Reisezeiten sind ausgenommen.
Arbeitsschutzrecht: Fahrtzeiten sind Ruhezeiten im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, sofern der Arbeitgeber nicht die Benutzung eines selbst zu lenkenden Fahrzeugs vorschreibt.
Erstellt am 13.09.2006 um 13:55 Uhr von kroppach
Muss man denn hier zwischen "Dienstreisen" und "Seminaren" (also Fortbildungen) unterscheiden?
Denn in diesem Beitrag geht es ja um ein Seminarbesuch....
Erstellt am 13.09.2006 um 14:18 Uhr von Morgana
Unstrittig ist, dass Betriebsratsmitglieder die Reisezeit vergütet bekommen, die wie die Dienstreise innerhalb der Arbeitszeit liegt. Die Reisezeit wird als erforderliche Arbeitsversäumnis gewertet (Fitting, 23. Aufl. 2006, § 37 Rn. 42).