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Befristungen nach 24 Monaten - kann der AG diesen MA jetzt nochmal mit Sachgrund befristen?

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poko
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wenn ein Mitarbeiter ohne Sachgrund befristet eingestellt ist, und die 24 Monate erreicht sind- kann der AG diesen MA jetzt nochmal mit Sachgrund befristen?

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Community-Antworten (3)

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pippa

13.09.2006 um 14:29 Uhr

Laut Teilzeit- und Befristungsgesetz kann ein Arbeitsvertrag ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes für die maximale Dauer von bis zu zwei Jahren befristet werden. Durch Tarifvertrag könnte aber die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristungen abweichend geregelt sein.

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nidis

13.09.2006 um 17:18 Uhr

@pippa Deine Antwort beantwortet nicht die Frage.

@poko Ja kann er. Mit einem Sachgrund kannst Du einen MA immer wieder befristen.

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pippa

13.09.2006 um 17:44 Uhr

Mea culpa, ich hab tatsächlich das "mit Sachgrund" überlesen!!

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